07/12/2023
Das Sozialamt spielt eine zentrale Rolle im schweizerischen Sozialsystem. Es ist eine kantonale Institution, die vielfältige Aufgaben im sozialen Bereich wahrnimmt. Im Kern geht es darum, das Sozialwesen weiterzuentwickeln, zu koordinieren und die Gemeinden in ihren sozialen Aufgaben zu beraten, zu unterstützen und zu beaufsichtigen. Denn die Gemeinden sind die ersten Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger in Notlagen. Dieser Artikel beleuchtet die Aufgaben und Organisation des Sozialamts genauer, um ein umfassendes Bild dieser wichtigen Institution zu vermitteln.

Die Aufgaben des Sozialamts im Detail
Das Aufgabenspektrum des Sozialamts ist breit gefächert und umfasst verschiedene Bereiche des sozialen Lebens. Es lassen sich allgemeine und spezifische Aufgaben unterscheiden, die im Folgenden näher erläutert werden.
Allgemeine Aufgaben
Zu den grundlegenden Aufgaben des Sozialamts gehört die Weiterentwicklung des Sozialwesens im Kanton. Dies beinhaltet die ständige Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen und die Entwicklung neuer Konzepte und Strategien, um soziale Herausforderungen zu bewältigen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Koordination. Das Sozialamt sorgt dafür, dass die verschiedenen Akteure im Sozialwesen – Gemeinden, Institutionen, Organisationen – effizient zusammenarbeiten und ihre Angebote aufeinander abgestimmt sind.
Ein wesentlicher Teil der Arbeit des Sozialamts besteht in der Beratung und Unterstützung der Gemeinden. Die Gemeinden sind für die soziale Hilfe vor Ort zuständig und das Sozialamt steht ihnen mit Fachwissen und Ressourcen zur Seite. Dies umfasst sowohl die Beratung in Einzelfällen als auch die Unterstützung bei der Umsetzung sozialpolitischer Massnahmen. Schliesslich übt das Sozialamt auch eine Beaufsichtigungsfunktion über die Gemeinden aus. Es stellt sicher, dass die Gemeinden ihre sozialen Aufgaben gesetzeskonform und im Sinne der sozialen Gerechtigkeit erfüllen.
Spezifische Aufgabenbereiche
Neben den allgemeinen Aufgaben übernimmt das Sozialamt auch spezifische Verantwortlichkeiten in verschiedenen sozialen Bereichen. Dazu gehören:
- Öffentliche Sozialhilfe: Das Sozialamt ist zuständig für die allgemeine öffentliche Sozialhilfe. Es legt die Rahmenbedingungen fest und unterstützt die Gemeinden bei der Umsetzung.
- Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG): Das Sozialamt vollzieht dieses Bundesgesetz, das die Zuständigkeit für die Unterstützung bedürftiger Personen regelt, insbesondere in Fällen mit interkantonalen Bezügen.
- Koordination der Asylfürsorge: Ein wichtiger Aufgabenbereich ist die Koordination der Asylfürsorge. Das Sozialamt ist Anlaufstelle für Asylsuchende und koordiniert deren Unterbringung und Betreuung.
- Zusatzleistungen zur AHV/IV: Das Sozialamt ist für die Zusatzleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und zur Invalidenversicherung (IV) zuständig. Es sorgt für eine einheitliche Ausrichtung dieser Leistungen in den Gemeinden.
- Koordination im Bereich Familienzulagen: Das Sozialamt koordiniert den Bereich Familienzulagen und stellt sicher, dass Familien angemessen unterstützt werden.
- SEBE-Bedarfsabklärung für Menschen mit Behinderung: Das Sozialamt führt die Bedarfsabklärung für SEBE (Sonderschulung, Erziehung und Beratung) für Menschen mit Behinderung durch, um den individuellen Unterstützungsbedarf zu ermitteln.
- Anerkennung von ambulanten institutionellen Anbietenden und Privatpersonen: Das Sozialamt anerkennt ambulante Dienste und Privatpersonen, die Menschen mit Behinderung betreuen, und stellt so die Qualität der Betreuungsangebote sicher.
- Bewilligung und Subventionierung von Institutionen für Menschen mit Behinderung und übrige soziale Institutionen für Erwachsene: Das Sozialamt erteilt Bewilligungen und vergibt Subventionen an Institutionen, die Menschen mit Behinderung und andere erwachsene Personen in sozialen Notlagen unterstützen.
Die Organisation des Sozialamts
Um seine vielfältigen Aufgaben effizient erfüllen zu können, ist das Sozialamt in verschiedene Abteilungen gegliedert. Diese Struktur ermöglicht eine Spezialisierung und eine klare Aufgabenverteilung. Die wichtigsten Organisationseinheiten sind:
Amtsleitung
Die Amtsleitung steht an der Spitze des Sozialamts und ist für übergreifende Geschäfte und Projekte von grundsätzlicher Bedeutung zuständig. Dazu gehören beispielsweise die Stellungnahme zu politischen Vorstössen, die Entwicklung sozialpolitischer Positionen und die Unterstützung von sozialen Institutionen. Auch die Verwaltung des Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus fällt in den Aufgabenbereich der Amtsleitung. Weiterhin werden hier das gesamte Rechnungswesen, das Personalwesen, die Informatik und der Rechtsdienst geführt. Die Amtsleitung koordiniert zudem die Zusammenarbeit mit der übergeordneten Direktion und pflegt die Kontakte zur Öffentlichkeit und zur Presse. Im Bereich der öffentlichen Sozialhilfe entscheidet die Amtsleitung in Zuständigkeitsstreitigkeiten und interkantonalen Verfahren.
Abteilung Sozialversicherungen
Die Abteilung Sozialversicherungen konzentriert sich auf die Bereiche Zusatzleistungen zur AHV/IV und Familienzulagen. Sie übt die Aufsicht über die Durchführung der Zusatzleistungen aus und führt Revisionen bei den zuständigen Stellen durch. Durch Vollzugsweisungen sorgt sie für eine einheitliche Anwendung der Zusatzleistungen in den Gemeinden und gewährt Staatsbeiträge. Zudem berät sie Gemeinden und Dritte in Fragen der Zusatzleistungen. Im Bereich der Familienzulagen überwacht und koordiniert die Abteilung die Tätigkeit der Familienausgleichskassen und stellt die Ausrichtung und Finanzierung der Familienzulagen sicher, insbesondere für Nichterwerbstätige und Personen mit geringem Einkommen. Auch hier bietet sie Beratung für Familienausgleichskassen und Dritte an.
Abteilung Asylkoordination
Die Abteilung Asylkoordination ist, wie der Name schon sagt, für die Koordination der Asylfürsorge zuständig. Sie organisiert die Erstplatzierung von Asylsuchenden in Durchgangszentren und deren Zuweisung an die Gemeinden in der zweiten Phase des Asylverfahrens. Zudem ist sie für die Rückkehrberatung und Sonderunterbringungen in der ersten Phase verantwortlich. Die Abteilung betreut die Liegenschaften der ersten Phase und ist für den gesamten Abrechnungsverkehr in der Asylfürsorge zuständig. Auch die Nothilfe für abgewiesene Asylsuchende und sogenannte NEE-Fälle (Nicht-Eintretens-Entscheide) fällt in ihren Verantwortungsbereich.
Abteilung Öffentliche Sozialhilfe
Die Abteilung Öffentliche Sozialhilfe konzentriert sich auf die Beratung, Instruktion und Fortbildung der Fürsorgebehörden. Sie gibt das Sozialhilfe-Behördenhandbuch heraus und unterstützt die Behörden durch periodische Mitteilungen, Einzelfallberatungen und Kursangebote. Die Abteilung betreut die Aufsichtstätigkeit, pflegt den Kontakt zu anderen Kantonen, dem Bund und dem Ausland und entscheidet über die Anerkennung der staatlichen Kostenersatzpflicht. Sie wirkt auch bei der Festsetzung und Ausrichtung von Staatsbeiträgen an die wirtschaftliche Hilfe mit und ist in Entscheide über Zuständigkeitskonflikte involviert. Der Bereich «Sozialhilfe für Flüchtlinge» ist ebenfalls Teil dieser Abteilung und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Bund und Gemeinden im Flüchtlingsbereich.
Abteilung Soziale Angebote
Die Abteilung Soziale Angebote befasst sich mit ambulanten und stationären Angeboten für Menschen mit Behinderung und andere erwachsene Personen in sozialen Notlagen. Zu den ambulanten Angeboten gehören Begleit- und Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung zu Hause. Zu den stationären Angeboten zählen Wohneinrichtungen, Tagesstätten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung sowie Institutionen für Suchttherapie, Obdachlose und Frauenhäuser. Die Abteilung ist zuständig für die Bedarfsplanung, die Erteilung und den Entzug von Bewilligungen, den Abschluss von Leistungsvereinbarungen und die Ausrichtung von Betriebsbeiträgen. Sie übt auch die Oberaufsicht über die stationären Institutionen aus. Im Bereich Suchtfragen ist die Abteilung zudem für die Ausrichtung von Beiträgen an ambulante Alkoholberatungsstellen zuständig.
Kantonal geführte IV-Betriebe (Historisch)
Bis Ende 2022 betrieb das Sozialamt auch eigene IV-Betriebe, nämlich die Wohnheime Tilia und Hardoskop sowie die Werkstatt Hardundgut. Diese Institutionen boten Angebote für Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung an. Die Werkstatt Hardundgut wurde per 1. Januar 2023 an einen privaten Träger übergeben. Die Wohnheime Hardoskop und Tilia wurden per 1. September 2022 zu «tilia - Wohnen & Beschäftigung» zusammengeführt, wobei das Kantonale Sozialamt weiterhin Trägerschaft ist. Diese Information gibt einen Einblick in die frühere direkte operative Tätigkeit des Sozialamts im Bereich der Behindertenhilfe, die sich nun stärker auf die Steuerung und Aufsicht konzentriert.
Fragen und Antworten zum Sozialamt
- Wer kann sich an das Sozialamt wenden?
- Direkt an das Sozialamt wenden können sich in der Regel Gemeinden, soziale Institutionen und Organisationen. Bürgerinnen und Bürger wenden sich in sozialen Anliegen primär an ihre Gemeinde. Das Sozialamt ist eher eine übergeordnete Stelle, die für die Koordination und Steuerung des Sozialwesens zuständig ist.
- Welche Gesetze sind für die Arbeit des Sozialamts relevant?
- Zu den wichtigsten Gesetzen gehören das kantonale Sozialhilfegesetz, das Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG) und das Bundesgesetz über die Asylfürsorge. Zudem spielen verschiedene kantonale und eidgenössische Verordnungen und Richtlinien eine Rolle.
- Wie finanziert sich das Sozialamt?
- Das Sozialamt wird hauptsächlich durch kantonale Steuergelder finanziert. Ein Teil der Mittel fliesst auch aus Bundesbeiträgen und spezifischen Fonds, wie beispielsweise dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus.
- Wie arbeitet das Sozialamt mit den Gemeinden zusammen?
- Das Sozialamt arbeitet eng mit den Gemeinden zusammen. Es berät und unterstützt sie in sozialen Fragen, stellt ihnen Informationen und Ressourcen zur Verfügung und übt eine Aufsichtsfunktion aus. Die Gemeinden sind jedoch die primären Anlaufstellen für soziale Anliegen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
- Wo finde ich weitere Informationen zum Sozialamt?
- Weitere Informationen finden Sie in der Regel auf der Webseite des Kantons, in dem Sie wohnen. Dort sind oft die Kontaktdaten des Sozialamts und detaillierte Beschreibungen der Aufgaben und Dienstleistungen zu finden.
Fazit
Das Sozialamt ist eine unverzichtbare Institution im schweizerischen Sozialwesen. Mit seinen vielfältigen Aufgaben und seiner klaren Organisation trägt es massgeblich zur sozialen Sicherheit und zum Zusammenhalt im Kanton bei. Es ist die zentrale Drehscheibe für die Koordination, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der sozialen Dienstleistungen. Für Bürgerinnen und Bürger ist es wichtig zu verstehen, dass die Gemeinden die ersten Ansprechpartner in sozialen Notlagen sind, während das Sozialamt eine unterstützende und steuernde Funktion auf kantonaler Ebene wahrnimmt.
