03/11/2024
Salvia divinorum, auch bekannt als Zaubersalbei oder Wahrsagersalbei, ist eine Pflanze, die in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus geraten ist, insbesondere im Zusammenhang mit ihrer psychoaktiven Wirkung. Oftmals wird die Frage aufgeworfen: Ist Salvia ein Rauschmittel? Die Antwort ist eindeutig ja. Salvia divinorum wird aufgrund ihrer halluzinogenen Eigenschaften als solches eingestuft und ist in vielen Ländern, darunter auch Deutschland, rechtlichen Beschränkungen unterworfen.

Was ist Salvia Divinorum?
Salvia divinorum gehört zur Familie der Lippenblütler und stammt ursprünglich aus den feuchten Nebelwäldern der Sierra Mazateca in Mexiko. Dort wird sie seit Jahrhunderten von den Mazatec-Indianern in traditionellen Zeremonien verwendet. Die Pflanze enthält den Wirkstoff Salvinorin A, der als das potenteste natürlich vorkommende Halluzinogen gilt. Im Vergleich zu anderen bekannten Halluzinogenen wie LSD oder Psilocybin wirkt Salvinorin A anders und spezifischer auf das Gehirn.

Obwohl Salvia divinorum in einigen Kulturen traditionell genutzt wird, hat ihre Popularität als Freizeitdroge, vor allem über das Internet, in westlichen Ländern zugenommen. Dies führte zu einer verstärkten Auseinandersetzung mit den Wirkungen und Risiken der Substanz und schließlich zu rechtlichen Konsequenzen.
Die Wirkung von Salvia Divinorum auf das Gehirn
Die psychoaktive Wirkung von Salvia divinorum ist vor allem auf den Inhaltsstoff Salvinorin A zurückzuführen. Dieser Stoff wirkt als Agonist an den Kappa-Opioid-Rezeptoren im Gehirn. Im Gegensatz zu den meisten klassischen Halluzinogenen, die hauptsächlich auf Serotonin-Rezeptoren wirken, zielt Salvinorin A auf ein anderes Rezeptorsystem ab. Dies führt zu einer einzigartigen Bandbreite an Effekten, die von intensiven sensorischen Veränderungen bis hin zu tiefgreifenden Veränderungen des Bewusstseins reichen können.
Die Wirkung von Salvia divinorum tritt sehr schnell ein, oft innerhalb von Sekunden nach der Einnahme, insbesondere durch Rauchen der getrockneten Blätter oder durch Einnahme von Extrakten. Die Effekte sind in der Regel von kurzer Dauer, meist zwischen 5 und 30 Minuten, können aber für den Konsumenten sehr intensiv und überwältigend sein. Zu den typischen Wirkungen gehören:
- Halluzinationen: Diese können visueller, auditiver oder auch kinästhetischer Natur sein. Nutzer berichten von veränderten Farbwahrnehmungen, Mustern, Visionen von Landschaften oder Wesen.
- Veränderte Körperwahrnehmung: Ein Gefühl des Schwebens, des Ausserkörperlichen oder der Desorientierung im Raum ist häufig.
- Zeitverzerrungen: Die Wahrnehmung von Zeit kann stark verändert sein, Zeit kann sich extrem langsam oder schnell anfühlen.
- Emotionale Veränderungen: Von Euphorie bis Angst und Verwirrung können unterschiedliche emotionale Zustände auftreten.
- Verlust des Realitätsbezugs: In intensiven Erfahrungen kann der Konsument den Kontakt zur Realität verlieren und sich in einer völlig anderen Welt oder Dimension wahrnehmen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Wirkung von Salvia divinorum sehr individuell sein kann und von verschiedenen Faktoren abhängt, wie der Dosierung, der Konsumform, der persönlichen Verfassung und der Umgebung. Aufgrund der intensiven und unvorhersehbaren Wirkung wird von unkontrolliertem Konsum abgeraten.
Salvia Divinorum als Betäubungsmittel in Deutschland
Die deutsche Bundesregierung hat bereits im Jahr 2008 auf die zunehmende Verbreitung und die potenziellen Gesundheitsrisiken von Salvia divinorum reagiert. Durch eine Verordnung zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) wurde Salvia divinorum als illegale Droge eingestuft und der Anlage I des BtMG unterstellt. Diese Einstufung bedeutet, dass Salvia divinorum rechtlich mit anderen harten Drogen wie Cannabis, Heroin oder Ecstasy gleichgestellt wurde.

Substanzen in Anlage I des BtMG gelten als nicht verkehrsfähig und nicht verschreibungsfähig. Dies hat weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit Salvia divinorum in Deutschland:
- Besitz: Der Besitz von Salvia divinorum ist illegal und strafbar.
- Handel: Der Handel, die Weitergabe und das Inverkehrbringen von Salvia divinorum sind ebenfalls verboten und werden strafrechtlich verfolgt.
- Anbau: Auch der Anbau von Salvia divinorum ist in Deutschland untersagt.
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit Salvia divinorum können mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. Die rechtliche Gleichstellung mit Cannabis, Heroin oder Ecstasy unterstreicht die Einschätzung des Gesetzgebers, dass von Salvia divinorum erhebliche Gesundheitsrisiken ausgehen.
Gründe für die Einstufung als Betäubungsmittel
Die Entscheidung der Bundesregierung, Salvia divinorum dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen, basierte auf einer sorgfältigen Bewertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der potenziellen Gesundheitsrisiken. Der Sachverständigenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel empfahl bereits 2006 die Aufnahme in das BtMG. Zu den Hauptgründen für die Einstufung als Rauschmittel zählen:
- Potente halluzinogene Wirkung:Salvinorin A ist ein extrem potentes Halluzinogen, das bereits in geringen Mengen starke Bewusstseinsveränderungen hervorrufen kann.
- Gesundheitsrisiken: Der Konsum von Salvia divinorum kann zu schweren Bewusstseinsveränderungen, Psychosen und anderen psychischen Problemen führen. Insbesondere bei Personen mit Vorerkrankungen oder in instabilen psychischen Zuständen können die Risiken erhöht sein.
- Fehlender medizinischer Nutzen: Salvia divinorum wird weder in der Medizin noch in der Homöopathie als Arzneimittel verwendet. Daher gab es keine Grundlage für eine Einstufung in Anlage III des BtMG (verschreibungsfähige Betäubungsmittel).
- Verbreitung über das Internet: Die einfache Verfügbarkeit von Salvia divinorum über das Internet trug zur Verbreitung als Freizeitdroge bei und erhöhte das Risikopotenzial.
Vergleich mit anderen Substanzen
Im Zuge der Gesetzesänderung im Jahr 2008 wurde nicht nur Salvia divinorum, sondern auch die synthetische Droge BZP (Benzylpiperazin) in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen. BZP wurde der Anlage II unterstellt, was bedeutet, dass es zwar verkehrsfähig ist und zu Forschungszwecken verwendet werden darf, aber nicht ärztlich verschrieben werden kann. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber differenziert zwischen verschiedenen Substanzen und deren Risikopotenzialen unterscheidet.
Im Vergleich zu Cannabis, das in Deutschland ebenfalls dem BtMG unterliegt, aber in den letzten Jahren eine zunehmende Debatte über eine mögliche Legalisierung erfahren hat, bleibt Salvia divinorum weiterhin streng verboten. Die Einstufung in Anlage I des BtMG verdeutlicht die im Vergleich zu Cannabis oder auch BZP als höher eingeschätzten Gesundheitsrisiken und den fehlenden gesellschaftlichen oder medizinischen Nutzen von Salvia divinorum.
Fazit
Salvia divinorum ist eindeutig als Rauschmittel einzustufen. Die Pflanze enthält den potenten halluzinogenen Wirkstoff Salvinorin A, der starke Bewusstseinsveränderungen hervorrufen kann. Aufgrund der potenziellen Gesundheitsrisiken und des fehlenden medizinischen Nutzens ist Salvia divinorum in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt und illegal. Besitz, Handel und Anbau sind strafbar. Wer sich mit Salvia divinorum auseinandersetzt, sollte sich der Risiken und der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein und vom Konsum absehen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Salvia Divinorum
- Ist Salvia Divinorum legal in Deutschland?
- Nein, Salvia Divinorum ist in Deutschland illegal. Sie ist dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt und als nicht verkehrsfähig und nicht verschreibungsfähig eingestuft. Besitz, Handel und Anbau sind strafbar.
- Welche Wirkung hat Salvia Divinorum?
- Salvia Divinorum hat eine starke halluzinogene Wirkung. Zu den Effekten gehören Halluzinationen, veränderte Körperwahrnehmung, Zeitverzerrungen und emotionale Veränderungen. Die Wirkung ist in der Regel von kurzer Dauer, aber sehr intensiv.
- Was ist Salvinorin A?
- Salvinorin A ist der Hauptwirkstoff in Salvia Divinorum und gilt als das potenteste natürlich vorkommende Halluzinogen. Es wirkt spezifisch auf die Kappa-Opioid-Rezeptoren im Gehirn.
- Welche Risiken birgt der Konsum von Salvia Divinorum?
- Der Konsum von Salvia Divinorum kann zu schweren Bewusstseinsveränderungen, Psychosen und anderen psychischen Problemen führen. Aufgrund der unvorhersehbaren und intensiven Wirkung birgt der Konsum erhebliche Risiken.
- Woher stammt Salvia Divinorum?
- Salvia Divinorum stammt ursprünglich aus den Nebelwäldern der Sierra Mazateca in Mexiko, wo sie traditionell von den Mazatec-Indianern verwendet wurde.
