18/10/2024
Die Kanarischen Inseln, ein beliebtes Urlaubsziel, locken nicht nur mit ganzjährig angenehmem Klima und atemberaubenden Landschaften, sondern auch mit attraktiven Preisen. Viele Urlauber fragen sich daher, welche Waren sie zollfrei von den Kanaren mit nach Hause nehmen dürfen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Einfuhrbestimmungen nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz, damit Sie Ihren Urlaub entspannt genießen und beim Einkaufen clever planen können.

Zollbestimmungen: Ein kurzer Überblick
Bevor wir ins Detail gehen, ist es wichtig zu verstehen, warum es überhaupt Zollbestimmungen gibt. Zoll dient dazu, den Staatshaushalt zu finanzieren, heimische Wirtschaftszweige zu schützen und die Einhaltung von Gesetzen zu gewährleisten. Die Europäische Union und die Schweiz haben jeweils eigene Zollvorschriften, die bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern oder Gebieten wie den Kanarischen Inseln gelten.
Die Kanarischen Inseln gehören zwar zu Spanien und damit zum europäischen Staatsgebiet, sind aber zollrechtlich ein Drittland. Das bedeutet, dass bei der Rückreise in ein EU-Land oder die Schweiz die jeweiligen Einfuhrbestimmungen für Waren aus Nicht-EU-Ländern gelten.
Einfuhrbestimmungen nach Deutschland und Österreich
Für Reisende ab 17 Jahren gelten folgende Freigrenzen für die zollfreie Einfuhr von den Kanarischen Inseln nach Deutschland und Österreich:
Tabakwaren
- Zigaretten: 200 Stück
- Zigarillos: 100 Stück
- Zigarren: 50 Stück
- Rauchtabak: 250 Gramm
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Mengen pro Person gelten und nicht addiert werden können. Wenn Sie beispielsweise sowohl Zigaretten als auch Zigarillos mitbringen möchten, dürfen die Mengen anteilig nicht überschritten werden (z.B. 100 Zigaretten und 50 Zigarillos wären zulässig).
Spirituosen
- Spirituosen über 22% Vol. Alkohol: 1 Liter
- Spirituosen bis 22% Vol. Alkohol: 2 Liter
- Schaumwein: 4 Liter
- Bier: 16 Liter (Diese Angabe ist in der ursprünglichen Information nicht enthalten, aber eine allgemeine EU-Regelung)
Auch hier gilt, dass die Mengen pro Person und nicht addierbar sind. Sie können beispielsweise 1 Liter hochprozentige Spirituosen oder 2 Liter weniger hochprozentige Spirituosen mitbringen, aber nicht beides in voller Menge.
Andere Waren
Neben Tabak und Alkohol dürfen Sie auch andere Waren bis zu einem bestimmten Warenwert zollfrei einführen:
- Deutschland: 430 Euro (Personen ab 15 Jahren), 175 Euro (Personen unter 15 Jahren)
- Österreich: 430 Euro (Personen ab 15 Jahren), 150 Euro (Personen unter 15 Jahren)
Dieser Warenwert gilt insgesamt für alle anderen Waren zusammen, die Sie einführen möchten. Dazu gehören beispielsweise Kleidung, Souvenirs, Kosmetikartikel, elektronische Geräte und auch Pflanzen und Blumen. Ja, auch wenn die Kanarischen Inseln für ihre üppige Flora bekannt sind, fallen Pflanzen und Blumen unter diese Regelung.
Wichtig: Es ist ratsam, Kaufbelege für alle Waren aufzubewahren, um den Warenwert im Zweifelsfall nachweisen zu können. Der Zoll kann Stichprobenkontrollen durchführen und bei Überschreitung der Freigrenzen Zollgebühren und Steuern erheben.
Einfuhrbestimmungen in die Schweiz
Die Schweiz hat eigene Zollbestimmungen, die sich von denen der EU unterscheiden. Für die Einfuhr von den Kanarischen Inseln in die Schweiz gelten folgende Freigrenzen:
Tabakwaren
- Zigaretten/Zigarren: 250 Stück
- Andere Tabakwaren: 250 Gramm
Die Schweizer Bestimmungen sind hier etwas großzügiger als die deutschen und österreichischen, insbesondere bei Zigaretten und Zigarren.
Spirituosen
- Spirituosen über 18% Vol. Alkohol: 1 Liter
- Spirituosen bis 18% Vol. Alkohol: 5 Liter
Bei Spirituosen sind die Freigrenzen in der Schweiz unterschiedlich geregelt, wobei bei weniger hochprozentigen Getränken eine höhere Menge erlaubt ist.
Andere Waren
Für andere Waren gilt in der Schweiz ein Warenwert von:
- Schweiz: 300 Schweizer Franken (CHF)
Dieser Warenwert gilt ebenfalls insgesamt für alle anderen Waren, einschließlich Pflanzen und Blumen. Der aktuelle Umrechnungskurs von Euro zu Schweizer Franken sollte beachtet werden, um den Warenwert korrekt einzuschätzen.
Pflanzen und Blumen von den Kanaren: Was ist zu beachten?
Die Kanarischen Inseln sind ein Paradies für Pflanzenliebhaber. Viele Urlauber möchten gerne ein Stück dieser Pflanzenpracht mit nach Hause nehmen. Grundsätzlich ist die Einfuhr von Pflanzen und Blumen in begrenzten Mengen für den privaten Gebrauch im Rahmen der oben genannten Warenwertgrenzen erlaubt.
Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
- Artenschutz: Achten Sie darauf, keine geschützten Pflanzenarten oder Teile davon (z.B. Samen, Ableger) zu sammeln oder zu kaufen. Informieren Sie sich gegebenenfalls vor Ort über geschützte Arten.
- Pflanzengesundheit: Einige Länder haben strenge Pflanzenschutzbestimmungen, um die Einschleppung von Schädlingen und Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich vorab bei den zuständigen Behörden (z.B. Pflanzenschutzdienst) Ihres Landes über mögliche Einfuhrbeschränkungen oder erforderliche Pflanzengesundheitszeugnisse für bestimmte Pflanzenarten.
- Handelsmengen: Die Freigrenzen gelten für den persönlichen Gebrauch. Wenn Sie größere Mengen an Pflanzen oder Blumen einführen möchten, die über den privaten Bedarf hinausgehen, können andere Bestimmungen gelten (z.B. Anmeldung als gewerbliche Einfuhr).
Tipp: Wenn Sie Pflanzen oder Blumen von den Kanaren mitbringen möchten, kaufen Sie diese am besten in seriösen Geschäften oder Gärtnereien. Dort erhalten Sie in der Regel gesunde Pflanzen und können sich über eventuelle Einfuhrbestimmungen informieren.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert, wenn ich die Freigrenzen überschreite?
- Wenn Sie die Freigrenzen für Tabak, Alkohol oder andere Waren überschreiten, müssen Sie die Waren beim Zoll anmelden und Zollgebühren und Steuern zahlen. Die Höhe der Abgaben richtet sich nach der Art und dem Wert der Waren sowie den jeweiligen Zollbestimmungen.
- Was passiert, wenn ich Waren nicht anmelde?
- Wenn Sie Waren nicht anmelden und bei einer Zollkontrolle entdeckt werden, kann dies als Steuerhinterziehung geahndet werden. Es können Geldbußen und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.
- Gelten die Freigrenzen auch für Kinder?
- Die Freigrenzen für Tabak und Alkohol gelten erst ab 17 Jahren. Für andere Waren gelten reduzierte Warenwertgrenzen für Kinder unter 15 Jahren (siehe oben).
- Wo finde ich weitere Informationen zu den Zollbestimmungen?
- Detaillierte Informationen zu den Zollbestimmungen finden Sie auf den Webseiten der zuständigen Zollbehörden:
- Deutschland: www.zoll.de
- Österreich: www.bmf.gv.at
- Schweiz: www.ezv.admin.ch
Fazit
Die Einfuhrbestimmungen von den Kanarischen Inseln sind wichtig zu kennen, um unerwartete Kosten und Probleme bei der Rückreise zu vermeiden. Indem Sie sich an die Freigrenzen für Tabak, Alkohol und andere Waren halten und gegebenenfalls Waren anmelden, können Sie Ihren Urlaub entspannt ausklingen lassen und die mitgebrachten Souvenirs unbeschwert genießen. Denken Sie daran, dass auch Pflanzen und Blumen unter die Warenwertgrenzen fallen und bestimmte Artenschutz- und Pflanzenschutzbestimmungen zu beachten sind. Informieren Sie sich im Zweifelsfall vorab bei den zuständigen Behörden, um auf der sicheren Seite zu sein.
