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Private Schnapsbrennerei: Was ist erlaubt?

07/06/2021

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Der Gedanke, eigenen Schnaps zu Hause herzustellen, mag verlockend klingen. Schließlich verspricht Selbstgemachtes oft höchste Qualität und individuellen Genuss. Doch in Deutschland ist die private Schnapsbrennerei seit einigen Jahren stark reglementiert. War es früher noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich, in kleinem Rahmen Alkohol zu destillieren, hat sich die Rechtslage grundlegend geändert. Dieser Artikel beleuchtet die aktuelle Gesetzeslage und klärt auf, was Privatpersonen in Bezug auf das Schnapsbrennen erlaubt ist und was nicht.

Inhaltsverzeichnis

Das Ende der privaten Kleindestillation

Bis zum 31. Dezember 2017 existierte in Deutschland eine Ausnahmeregelung, die es Privatpersonen erlaubte, mit sogenannten Kleindestilliergeräten Alkohol zu gewinnen. Diese Geräte durften ein Fassungsvermögen von maximal 0,5 Litern haben. Diese Zeiten sind jedoch vorbei. Mit dem Inkrafttreten des neuen Alkoholsteuergesetzes (AlkStG) am 1. Januar 2018 wurde diese Ausnahme ersatzlos gestrichen. Seitdem ist die private Herstellung von Alkohol durch Destillation grundsätzlich untersagt.

Wie viel Liter Schnaps darf ich privat brennen?
Die Alkoholgewinnung durch Destillation ist in Deutschland ab dem 1. Januar 2018 nur in Verschluss- oder Abfindungsbrennereien erlaubt. Die bisherige Ausnahme zur Nutzung von Kleindestilliergeräten mit einem Fassungsvermögen von bis zu 0,5 Litern zur privaten Alkoholgewinnung besteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.

Das bedeutet konkret:

  • Die private Gewinnung und Reinigung von Alkohol durch Destillation ist in Deutschland unzulässig.
  • Es ist verboten, Brenn- und Reinigungsgeräte, die zur nichtgewerblichen Alkoholgewinnung bestimmt sind, zu besitzen, anzubieten oder abzugeben – unabhängig vom Fassungsvermögen.
  • Auch Geräte, die zwar nicht primär für die Alkoholgewinnung gedacht sind, aber dafür genutzt werden können, fallen unter das Verbot, wenn sie zur nichtgewerblichen Alkoholgewinnung verwendet werden.

Selbst die Reinigung von Alkohol, beispielsweise bei der Herstellung von Obstgeisten oder Gin durch erneute Destillation nach der Mazeration, ist im privaten Rahmen untersagt.

Was gilt für alte Kleindestilliergeräte?

Wer vor dem 1. Januar 2018 legal ein Kleindestilliergerät mit einem Fassungsvermögen von bis zu 0,5 Litern besessen hat, darf dieses zwar weiterhin besitzen, aber nicht mehr zur Alkoholgewinnung nutzen. Der Besitz dieser Geräte ist also weiterhin gestattet, die Nutzung zur Destillation jedoch nicht.

Erlaubter Besitz von Brenngeräten für andere Zwecke

Nicht alle Brenn- und Reinigungsgeräte sind per se verboten. Geräte, die nicht zur Alkoholgewinnung bestimmt sind, wie beispielsweise Geräte zur Aromaölherstellung oder Wasserdestillation, dürfen weiterhin gekauft und besessen werden. Allerdings gibt es auch hier eine wichtige Einschränkung:

Der Erwerb von Brenn- und Reinigungsgeräten mit einem Fassungsvermögen von mehr als zwei Litern muss beim zuständigen Hauptzollamt angezeigt werden. Diese Anzeige muss schriftlich innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt des Geräts erfolgen und folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Abgebenden
  • Art und Raumgehalt des Gerätes
  • Aufstellungsort und Zweck des Gerätes
  • Geburtsdatum des Anzeigenden

Auch die Abgabe eines solchen Gerätes mit mehr als zwei Litern Fassungsvermögen muss dem Hauptzollamt angezeigt werden. Die Anzeige muss spätestens bei der Abgabe erfolgen und den Namen und die Anschrift des Empfängers sowie die Art und den Raumgehalt des Gerätes enthalten.

Das Hauptzollamt kann für den Gebrauch solcher Geräte auch besondere Aufsichtsmaßnahmen anordnen.

Ist es erlaubt, als Privatperson Schnaps zu brennen?
Wie viel Liter Schnaps darf ich brennen? Für Privatpersonen gibt es eine Obergrenze in puncto Schnapsbrennen: Sie dürfen als Stoffbesitzer bis zu 50 Liter reinen Alkohol pro Jahr gewinnen. Darauf fallen 511 Euro Alkoholsteuer an (Stand: 2021).

Die legale Alternative: Die Abfindungsbrennerei

Gibt es für Privatpersonen in Deutschland überhaupt noch eine Möglichkeit, legal Alkohol aus selbst gewonnenen Obststoffen zu destillieren? Ja, die gibt es. Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit der sogenannten Abfindungsbrennerei vor. Dies ist derzeit die einzige legale Option für Privatpersonen, unter bestimmten Voraussetzungen Alkohol durch Destillation zu gewinnen.

Was ist eine Abfindungsbrennerei?

Eine Abfindungsbrennerei ist ein Ort, an dem Alkohol aus Obst ohne Verschlüsse gewonnen und gereinigt werden darf. Umgangssprachlich ist damit meist eine Brennerei gemeint, die im Auftrag von Privatpersonen, den sogenannten „Stoffbesitzern“, Schnaps brennt.

Wie funktioniert das als Privatperson?

Als Privatperson können Sie in bestimmten Regionen Deutschlands, vor allem in Obstanbaugebieten in Süd- und Südwestdeutschland, Ihr eigenes Obst in einer Abfindungsbrennerei verarbeiten lassen. Dafür müssen Sie sich jedoch vorab beim zuständigen Hauptzollamt anmelden und eine Brennengenehmigung beantragen. Diese Genehmigung wird Ihnen als „Stoffbesitzer“ erteilt.

Das Prozedere im Detail

  1. Abfindungsanmeldung: Sie müssen eine sogenannte Abfindungsanmeldung beim Hauptzollamt einreichen. Dies kann in Papierform oder elektronisch erfolgen. Die Anmeldung muss mindestens fünf Tage vor Beginn des Brennvorgangs beim Zollamt vorliegen.
  2. Brennengenehmigung: Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Erteilung der Brenngenehmigung für die Nutzung der Fremdbrennerei.
  3. Übernahme der Pflichten: Mit der Genehmigung übernehmen Sie die Rechte und Pflichten des Brennereibesitzers, einschließlich der Pflicht zur Entrichtung der Alkoholsteuer.

Wichtig: Mit dem Schnapsbrennen dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Brenngenehmigung des Zollamtes vorliegt!

Mengenbegrenzung und Alkoholsteuer

Auch in der Abfindungsbrennerei gibt es für Privatpersonen eine Obergrenze für die Menge an Schnaps, die legal gebrannt werden darf. Als Stoffbesitzer dürfen Sie maximal 50 Liter reinen Alkohol pro Jahr gewinnen. Für diese Menge fällt eine Alkoholsteuer an, die aktuell (Stand 2023) bei 511 Euro liegt. Als Rohstoffe für die Alkoholgewinnung dürfen nur selbstgewonnene Stoffe und deren Rückstände verwendet werden, wie beispielsweise Obst und Wurzeln. Die Verwendung von Zucker zur Alkoholgewinnung ist nicht zulässig.

Wie viel Liter Schnaps darf ich privat brennen?
Die Alkoholgewinnung durch Destillation ist in Deutschland ab dem 1. Januar 2018 nur in Verschluss- oder Abfindungsbrennereien erlaubt. Die bisherige Ausnahme zur Nutzung von Kleindestilliergeräten mit einem Fassungsvermögen von bis zu 0,5 Litern zur privaten Alkoholgewinnung besteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.

Schwarzbrennen ist eine Straftat

Wer die gesetzlichen Regelungen missachtet und ohne Genehmigung oder über die erlaubte Menge hinaus Schnaps brennt, begeht Schwarzbrennerei. Dies ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann. Neben Geldstrafen kann dies auch den Verlust der Brenngenehmigung zur Folge haben.

Der Brennvorgang in der Abfindungsbrennerei

Wenn Sie die Genehmigung erhalten haben und eine Abfindungsbrennerei gefunden haben, stellt sich die Frage: Wie wird aus Ihren Früchten eigentlich Schnaps? Der Prozess in einer Brennerei umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Gärung: Der Fruchtzucker in den Früchten wird durch Hefe in Alkohol umgewandelt.
  2. Destillation: Wasser und feste Bestandteile werden vom Alkohol getrennt und der Alkoholdampf wird konzentriert.
  3. Kondensation: Der konzentrierte Alkoholdampf wird heruntergekühlt und verflüssigt, wodurch flüssiger Trinkalkohol gewonnen wird.
  4. Verdünnung: Das Destillat wird mit Wasser verdünnt, bis der gewünschte Alkoholgehalt erreicht ist.

Die Dauer des Brennvorgangs kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des Alkohols, der Menge der Rohstoffe und der verwendeten Brenntechnik. Genaue Informationen zur Dauer und zum Ablauf des Brennvorgangs erhalten Sie direkt von der Abfindungsbrennerei Ihrer Wahl.

Fazit: Private Schnapsbrennerei in Deutschland

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die private Schnapsbrennerei in Deutschland seit 2018 weitgehend verboten ist. Das Destillieren von Alkohol in den eigenen vier Wänden mit eigenem Equipment ist nicht mehr erlaubt. Privatpersonen haben jedoch die Möglichkeit, ihre eigenen Früchte in einer Abfindungsbrennerei verarbeiten zu lassen, sofern sie die Obergrenze von 50 Litern reinen Alkohols pro Kalenderjahr einhalten und eine entsprechende Genehmigung vom Zollamt einholen. Wer illegal Schnaps brennt, riskiert empfindliche Strafen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur privaten Schnapsbrennerei

Ist die private Schnapsbrennerei in Deutschland komplett verboten?
Ja, im Prinzip schon. Das private Destillieren von Alkohol zu Hause ist seit 2018 untersagt. Die einzige legale Möglichkeit für Privatpersonen ist die Nutzung einer Abfindungsbrennerei als Stoffbesitzer.
Was ist eine Abfindungsbrennerei?
Eine Abfindungsbrennerei ist eine Brennerei, die im Auftrag von Privatpersonen (Stoffbesitzern) legal Schnaps aus deren Obst brennen darf. Sie benötigen dafür eine Genehmigung vom Zollamt.
Wie viel Schnaps darf ich als Privatperson legal brennen lassen?
Als Stoffbesitzer dürfen Sie maximal 50 Liter reinen Alkohol pro Kalenderjahr in einer Abfindungsbrennerei brennen lassen.
Welche Strafe droht bei illegaler Schnapsbrennerei (Schwarzbrennen)?
Schwarzbrennen ist eine Straftat und kann mit Geldstrafen oder dem Verlust der Brenngenehmigung geahndet werden.
Wo finde ich eine Abfindungsbrennerei?
Abfindungsbrennereien sind vor allem in Obstanbaugebieten in Süd- und Südwestdeutschland verbreitet. Das zuständige Hauptzollamt kann Ihnen Auskunft über Brennereien in Ihrer Nähe geben.

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