13/11/2024
Der Herbst malt die Welt in leuchtenden Farben, doch mit fallendem Laub kommt auch Arbeit auf viele Garten- und Hausbesitzer zu. Wer ist eigentlich verantwortlich für die Beseitigung des bunten Blätterteppichs auf Gehwegen und Straßen? Und was passiert, wenn jemand auf dem nassen Laub ausrutscht? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Laubbeseitigung und gibt praktische Tipps für einen herbstlich sauberen Außenbereich.

- Wer trägt die Verantwortung für die Laubbeseitigung?
- Die Laubrente: Entschädigung für übermäßigen Laubfall vom Nachbarn?
- Haftung bei Unfällen durch Laub
- Methoden der Laubbeseitigung: Fegen oder Blasen?
- Wohin mit dem Laub? Entsorgungstipps
- Überhängende Äste und Laub vom Nachbarn
- Wann muss Laub gekehrt werden? Die Kehrpflichtzeiten
- FAQ – Häufige Fragen zur Laubbeseitigung
Wer trägt die Verantwortung für die Laubbeseitigung?
Grundsätzlich gilt: Zuerst sind immer die Grundstückseigentümer in der Pflicht, auf deren Grund und Boden das Laub fällt. Für öffentliche Straßen und Gehwege sind die Gemeinden zuständig. Allerdings können Gemeinden diese Aufgabe per Satzung an die Anlieger übertragen. Das bedeutet, dass Hausbesitzer entlang einer Straße oft für die Reinigung der Gehwege vor ihrem Grundstück verantwortlich sind.
Mieter sollten einen Blick in ihren Mietvertrag werfen. Oft wird die sogenannte Gehwegreinigungspflicht, und damit auch die Laubbeseitigung, auf die Mieter übertragen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine Klausel im Mietvertrag zur Übertragung der Reinigungspflicht wirksam sein muss. Eine reine Erwähnung in der Hausordnung reicht nicht aus.
Die Laubrente: Entschädigung für übermäßigen Laubfall vom Nachbarn?
Auch wenn Blätter vom Nachbargrundstück auf den eigenen Gehweg fallen, ist man in der Regel selbst für die Beseitigung zuständig. Man kann die Blätter nicht einfach zum Nachbarn zurückfegen, auch wenn der Baum auf dessen Grundstück steht. Eine finanzielle Entschädigung, die sogenannte Laubrente, kann nur in Ausnahmefällen und auf Klageweg verlangt werden. Dies ist möglich, wenn das Laubaufkommen vom Nachbargrundstück ein unzumutbares Maß übersteigt und die Reinigung des eigenen Grundstücks dadurch erheblich erschwert wird. Die Höhe einer solchen Laubrente wird im Streitfall von Gerichten festgelegt.

Haftung bei Unfällen durch Laub
Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei Grundstückseigentümern. Sie sind grundsätzlich dafür verantwortlich, dass von ihrem Grundstück keine Gefahren für Dritte ausgehen. Das bedeutet, dass sie bei Unfällen haften können, die durch Laub auf Gehwegen entstehen. Allerdings gilt auch hier: Fußgänger und Radfahrer müssen im Herbst besonders vorsichtig sein und sich auf Laub und mögliche Rutschgefahr einstellen. Nicht jeder Sturz auf Laub führt automatisch zu Schadenersatzansprüchen. Gerichte berücksichtigen oft eine mögliche Mitschuld des Geschädigten, wenn dieser die Gefahr durch das Laub hätte erkennen und vermeiden können.
Dennoch ist es im Interesse aller, das Laub regelmäßig zu entfernen, um Unfälle zu vermeiden. Wer seiner Räumpflicht nachkommt, minimiert das Risiko von Haftungsansprüchen.
Methoden der Laubbeseitigung: Fegen oder Blasen?
Für kleinere Flächen und Gehwege ist das klassische Fegen mit Rechen oder Besen die beste Wahl. Es ist umweltfreundlich, leise und effektiv. Für größere Grundstücke greifen viele jedoch zu Laubsaugern oder -bläsern. Diese Geräte erleichtern die Arbeit zwar, sind aber oft laut und verbrauchen Energie. Benzinbetriebene Laubsauger und -bläser sind zudem umweltschädlicher als elektrische Geräte.

Viele Gemeinden haben Ruhezeiten für den Einsatz von Laubsaugern und -bläsern festgelegt, um Anwohner vor Lärmbelästigung zu schützen. In der Regel dürfen diese Geräte werktags nur zu bestimmten Zeiten, meist vormittags von 9 bis 13 Uhr und nachmittags von 15 bis 17 Uhr, betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz meist ganz untersagt. Es ist ratsam, sich bei der Gemeinde über die genauen Regelungen zu informieren.
Aus ökologischer Sicht ist das Fegen dem Blasen vorzuziehen. Laubbläser wirbeln nicht nur Laub auf, sondern auch Staub, Feinstaub und Kleintiere, die im Laub Unterschlupf suchen. Ein Rechen oder Besen ist die schonendere und umweltfreundlichere Alternative.
Wohin mit dem Laub? Entsorgungstipps
Große Mengen Laub können schnell die Biotonne oder den Komposthaufen sprengen. Das einfache Abfegen des Laubs auf die Fahrbahn ist keine Lösung und kann sogar zu einer Ordnungswidrigkeit führen, da Laub die Kanalisation verstopfen und Überschwemmungen verursachen kann.

Hier sind einige sinnvolle Entsorgungsmöglichkeiten:
- Biotonne: Kleinere Mengen Laub können in der Biotonne entsorgt werden, sofern diese nicht bereits voll ist.
- Komposthaufen: Laub ist ein wertvoller Bestandteil für den Kompost. Es sollte jedoch mit anderen kompostierbaren Materialien wie Rasenschnitt und Küchenabfällen gemischt werden, um eine gute Verrottung zu gewährleisten. Laub von Obstbäumen und Rosen kann auch im Kompost verwendet werden, sollte aber wegen möglicher Pilzsporen nicht in zu großen Mengen aufgetragen werden.
- Laubsäcke der Gemeinde: Viele Gemeinden bieten im Herbst Laubsäcke an, die kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr abgegeben werden können. Die gefüllten Säcke werden dann von der Gemeinde abgeholt.
- Wertstoffhöfe: Größere Mengen Laub können kostenlos oder gegen eine Gebühr auf Wertstoffhöfen abgegeben werden.
- Nachbarn fragen: Bei großen Laubbergen kann es sinnvoll sein, Nachbarn zu fragen, ob sie noch Platz in ihrer Biotonne oder auf ihrem Komposthaufen haben.
Überhängende Äste und Laub vom Nachbarn
Wenn Äste vom Nachbarbaum über das eigene Grundstück ragen und Laub abwerfen, muss der Nachbar diese Äste auf Aufforderung zurückschneiden. Setzen Sie dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung der überhängenden Äste. Verstreicht diese Frist ungenutzt, dürfen Sie die überhängenden Äste selbst abschneiden, aber nur bis zur Grundstücksgrenze. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie keine Schäden am Baum verursachen.
Wann muss Laub gekehrt werden? Die Kehrpflichtzeiten
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Häufigkeit für die Laubbeseitigung. Die Räumpflicht orientiert sich in der Regel an den Zeiten für den Winterdienst. Als Richtlinie gelten folgende Zeiten:
- Werktags: 7:00 bis 20:00 Uhr
- Sonn- und Feiertags: 9:00 bis 20:00 Uhr
Innerhalb dieser Zeiten sollte der Gehweg bei Bedarf von Laub befreit werden, insbesondere wenn eine geschlossene Laubschicht entstanden ist oder das Laub nass und rutschig ist. Eine tägliche Komplettreinigung ist jedoch nicht erforderlich. Es genügt, die Gehwege in den genannten Zeiten sicher begehbar zu halten.
FAQ – Häufige Fragen zur Laubbeseitigung
- Muss ich das Laub vom Nachbarn entfernen, wenn es auf meinem Grundstück liegt?
- Ja, grundsätzlich sind Sie für die Beseitigung des Laubs auf Ihrem Grundstück verantwortlich, auch wenn es vom Nachbarbaum stammt. Eine Ausnahme besteht nur bei übermäßigem Laubfall, der die Nutzung Ihres Grundstücks erheblich beeinträchtigt. In diesem Fall könnte eine Laubrente in Betracht gezogen werden.
- Wer ist für Laub auf dem Gehweg vor meinem Haus verantwortlich?
- In der Regel sind die Gemeinden für die Reinigung öffentlicher Gehwege zuständig. Allerdings können Gemeinden diese Pflicht per Satzung an die Anlieger übertragen. Prüfen Sie die Satzung Ihrer Gemeinde oder fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung nach.
- Was passiert, wenn ich die Laubbeseitigung vernachlässige und jemand stürzt?
- Als Grundstückseigentümer tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht und können bei Unfällen haftbar gemacht werden, wenn Sie Ihrer Räumpflicht nicht nachgekommen sind. Eine private Haftpflichtversicherung oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kann in solchen Fällen vor Schadenersatzansprüchen schützen.
- Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall durch Laub?
- In der Regel greift die private Haftpflichtversicherung für selbstbewohnte Einfamilienhäuser oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für vermietete Immobilien oder Mehrfamilienhäuser. Die Versicherung prüft jedoch jeden Fall individuell und leistet nur bei berechtigten Schadenersatzansprüchen. Eine Mitschuld des Gestürzten kann die Leistung der Versicherung reduzieren.
- Darf ich Laub vom Gehweg in den Rinnstein fegen?
- Nein, das Abfegen von Laub in den Rinnstein oder auf die Fahrbahn ist nicht erlaubt und kann zu Ordnungswidrigkeiten führen. Laub kann die Kanalisation verstopfen und Überschwemmungen verursachen. Entsorgen Sie das Laub fachgerecht über die Biotonne, den Kompost, Laubsäcke der Gemeinde oder Wertstoffhöfe.
Mit diesen Informationen und Tipps sind Sie bestens gerüstet, um die Laubbeseitigung im Herbst effizient und rechtssicher zu bewältigen. So sorgen Sie für Sicherheit auf Ihrem Grundstück und tragen zu einem sauberen und gepflegten Erscheinungsbild Ihrer Umgebung bei.
