20/10/2021
Ein Verkehrsunfall ist nicht nur ärgerlich, sondern oft auch mit hohen Kosten verbunden. Neben den Reparaturkosten am Fahrzeug selbst, können auch Ausgaben für einen Kfz-Gutachter anfallen. Doch wer kommt für diese Kosten auf? Zahlt die Versicherung des Unfallverursachers das Gutachten oder bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen? Dieser Artikel liefert Ihnen die Antworten und erklärt, wann welche Versicherung die Gutachterkosten übernimmt.

Wann ist ein Gutachten nach einem Unfall notwendig?
Nach einem Autounfall ist es nicht immer sofort klar, wer die Schuld trägt und wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Um diese Fragen zu klären und eine faire Schadensregulierung zu gewährleisten, kann die Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen notwendig sein. Ein Kfz-Gutachter begutachtet den Schaden am Fahrzeug, ermittelt die Reparaturkosten und kann im Falle eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Fahrzeugs bestimmen. Diese Expertise ist entscheidend, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
Unterscheidung zwischen Unfallanalytiker und Kfz-Gutachter
Im Zusammenhang mit Autounfällen können zwei Arten von Sachverständigen relevant werden:
- Unfallanalytiker: Diese Experten rekonstruieren den genauen Unfallhergang. Sie analysieren Fahrzeugschäden und Spuren am Unfallort, um festzustellen, wie der Unfall passiert ist und wer die Schuld trägt. Dies kann besonders bei komplexen Unfallkonstellationen oder strittigen Schuldfragen wichtig sein. Die Kosten für einen Unfallanalytiker sind in der Regel höher und liegen oft im Bereich von ein- bis zweitausend Euro, abhängig von der Komplexität des Falls.
- Kfz-Gutachter: Der Kfz-Gutachter konzentriert sich auf die Schadenfeststellung am Fahrzeug. Er ermittelt die genaue Schadenshöhe, erstellt einen detaillierten Reparaturkostenplan und beurteilt, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Die Kosten für einen Kfz-Gutachter sind meist schadensabhängig und betragen in der Regel mehrere hundert Euro.
Wer trägt die Kosten für den Gutachter?
Grundsätzlich gilt: Wer den Unfall verursacht hat, beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung, muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Dies umfasst auch die Kosten für ein notwendiges Gutachten. § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) besagt, dass die Kosten des Rechtsstreits von der unterlegenen Partei zu tragen sind. Da die Gutachterkosten zu den Kosten des Rechtsstreits zählen, muss die Versicherung des Unfallverursachers diese in der Regel übernehmen.
Das Recht auf einen eigenen Gutachter
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen sich nicht auf den von der Versicherung des Unfallgegners beauftragten Sachverständigen verlassen. Dieses Recht wurde durch verschiedene Gerichtsurteile, unter anderem vom Bundesgerichtshof (BGH) (Urteil vom 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13), bestätigt. Die Kosten für Ihren eigenen Gutachter muss die gegnerische Versicherung tragen, sofern die Schadenssumme die Bagatellgrenze übersteigt.
Ausnahme: Zweitgutachter
Eine Ausnahme besteht, wenn Sie bereits einem Gutachter der gegnerischen Versicherung zugestimmt haben und anschließend einen zweiten, eigenen Gutachter beauftragen. In diesem Fall müssen Sie die Kosten für den Zweitgutachter in der Regel selbst tragen, auch wenn Sie den Schadensersatzprozess gewinnen (Urteil des Amtsgericht Wuppertal vom 01.06.2015, AZ: 32 C 8/14).
Teilschuld und Gutachterkosten
Nicht immer trägt ein Unfallbeteiligter die alleinige Schuld. Oftmals liegt eine Teilschuld vor, bei der beide Unfallgegner einen Teil der Verantwortung tragen. In solchen Fällen wird die Schuldquote in Prozent ausgedrückt und die Kosten werden entsprechend aufgeteilt. Auch die Gutachterkosten werden dann anteilig von den Versicherungen der Unfallbeteiligten übernommen, entsprechend der jeweiligen Schuldquote.
Gutachterkosten bei Bagatellschäden
Bei Bagatellschäden, also geringfügigen Schäden, ist die Beauftragung eines Gutachters in der Regel nicht notwendig und die Versicherung des Unfallverursachers muss die Kosten dafür auch nicht übernehmen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (vom 30.11.2004, VI ZR 365/03) bekräftigt, dass bei Bagatellschäden keine Gutachterkosten erstattet werden müssen. Die Obergrenze für Bagatellschäden liegt in der Rechtsprechung üblicherweise bei etwa 750 Euro.
Wann ist ein Kostenvoranschlag ausreichend?
Liegt ein Bagatellschaden vor, oder sind Sie unsicher, ob die Schadenshöhe die Bagatellgrenze überschreitet, kann es sinnvoll sein, zunächst einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt einzuholen. Dieser ist in der Regel kostenlos oder kostengünstig und kann Ihnen eine erste Einschätzung der Reparaturkosten geben. Übersteigen die Kosten den Bagatellschaden deutlich, oder sind Sie sich unsicher über den Umfang des Schadens, ist die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters ratsam.
Unangemessen hohe Gutachterkosten
Auch wenn grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten tragen muss, gibt es Grenzen. Sind die Gutachterkosten unangemessen hoch, kann die Versicherung die Erstattung ablehnen oder nur einen Teil der Kosten übernehmen. Der BGH hat beispielsweise entschieden (Urteil vom 11.04.2014, VI ZR 225/13), dass bei überhöhten Abrechnungen nur ein angemessener Teil der Kosten erstattet werden muss.
Gutachterkosten im Kaskofall
Was gilt, wenn Sie selbst einen Unfall verursacht haben und Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt wurde? In diesem Fall greift Ihre Vollkaskoversicherung. Diese kommt in der Regel für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die Sie selbst verursacht haben, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Weisungsrecht der Versicherung im Kaskofall
Im Kaskofall hat die Versicherung jedoch meist das Recht, den Gutachter selbst zu beauftragen. Viele Versicherungen bestehen darauf, dass die Schadensbegutachtung durch einen von ihnen ausgewählten Sachverständigen erfolgt. Oftmals haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt der Versicherung begutachten zu lassen.
Eigener Gutachter im Kaskofall
Wenn Sie im Kaskofall dennoch einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen möchten, sollten Sie dies unbedingt vorher mit Ihrer Vollkaskoversicherung abklären. In der Regel übernimmt die Versicherung die Kosten für einen selbst beauftragten Gutachter im Kaskofall nicht, es sei denn, es wurde vorher eine entsprechende Vereinbarung getroffen.
Fazit: Gutachterkosten nach einem Unfall
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Frage, wer die Gutachterkosten nach einem Autounfall zahlt, nicht immer einfach zu beantworten ist. Grundsätzlich gilt, dass bei einem unverschuldeten Unfall die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für ein notwendiges Gutachten übernehmen muss. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen Gutachter. Bei Bagatellschäden oder im Kaskofall gelten jedoch Sonderregelungen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen und sich vor der Beauftragung eines Gutachters mit der zuständigen Versicherung in Verbindung zu setzen, um Missverständnisse und unnötige Kosten zu vermeiden.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Gutachterkosten
Was kostet ein Kfz-Gutachter?
Die Kosten für einen Kfz-Gutachter sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich in der Regel nach der Höhe des Schadens. Je höher der Schaden, desto aufwendiger ist die Begutachtung und desto höher fallen die Kosten aus. Auch die Komplexität des Schadens und der Umfang der Leistungen des Gutachters spielen eine Rolle. Es ist jedoch üblich, dass die Kosten im Verhältnis zum Schadenwert stehen.
Wann ist ein Gutachten notwendig?
Ein Gutachten ist in der Regel notwendig, wenn die Schadenssumme die Bagatellgrenze von etwa 750 Euro übersteigt oder wenn Sie sich unsicher über den Umfang des Schadens und die Reparaturkosten sind. Auch bei strittigen Schuldfragen oder komplexen Unfallkonstellationen kann ein Gutachten sinnvoll sein, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Muss ich die Versicherung informieren, bevor ich einen Gutachter beauftrage?
Nein, als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls müssen Sie die gegnerische Versicherung nicht zwingend informieren, bevor Sie einen Gutachter beauftragen. Sie haben das freie Wahlrecht. Es kann jedoch empfehlenswert sein, die Versicherung frühzeitig zu informieren, um mögliche Probleme bei der Kostenübernahme zu vermeiden. Im Kaskofall sollten Sie die Beauftragung eines eigenen Gutachters unbedingt mit Ihrer Versicherung abstimmen.
Was passiert, wenn die Versicherung die Gutachterkosten nicht übernehmen will?
Wenn die Versicherung die Gutachterkosten ablehnt, obwohl Sie der Meinung sind, dass diese zu Unrecht abgelehnt werden, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihre Ansprüche prüfen und Ihnen helfen, diese gegenüber der Versicherung durchzusetzen. In vielen Fällen ist es möglich, die Versicherung zur Übernahme der Gutachterkosten zu bewegen, notfalls auch gerichtlich.
