19/08/2020
Die Frage nach der korrekten Umsatzsteuer auf Pflanzenlieferungen kann schnell für Verwirrung sorgen. Gerade wenn Sie Ihren Garten neu gestalten möchten oder Pflanzen online bestellen, ist es wichtig zu wissen, ob der ermäßigte Steuersatz von 7% oder der reguläre Satz von 19% anfällt. Dieser Artikel beleuchtet die komplexen Regelungen und hilft Ihnen, den Durchblick im Steuerdschungel zu behalten.

- Grundlagen der Umsatzsteuer in Deutschland
- Pflanzenlieferungen: In der Regel 7% Umsatzsteuer
- Die Komplexität: Gartengestaltung und Pflanzenlieferung
- Ausnahme: Pflanzenkauf in der Baumschule mit Einpflanzen
- Praktischer Steuertipp: Pflanzen separat kaufen
- Fragen und Antworten (FAQ)
- Fazit: Achten Sie auf die Details
Grundlagen der Umsatzsteuer in Deutschland
In Deutschland gibt es zwei Hauptsätze für die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt:
- Regelsteuersatz: 19%. Dieser Satz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Ermäßigter Steuersatz: 7%. Dieser Satz gilt für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs und einige Dienstleistungen, darunter auch viele Lebensmittel und eben Pflanzen.
Auch Kosten, die im Zusammenhang mit der Lieferung einer Ware entstehen, wie beispielsweise Verpackung und Versand, unterliegen der Umsatzsteuer. Es ist also nicht nur der reine Warenwert, der besteuert wird.
Pflanzenlieferungen: In der Regel 7% Umsatzsteuer
Grundsätzlich fallen Pflanzenlieferungen unter den ermäßigten Steuersatz von 7%. Dies gilt für die meisten Pflanzen, Blumen, Sträucher und Bäume, die Sie in einer Baumschule, einem Gartencenter oder online bestellen. Der Gesetzgeber betrachtet Pflanzen als landwirtschaftliche Produkte, die dem ermäßigten Satz unterliegen sollen. Wenn Sie also Pflanzen für Ihren Garten oder Balkon kaufen und diese geliefert bekommen, sollten Sie in der Regel mit 7% Umsatzsteuer rechnen.
Die Komplexität: Gartengestaltung und Pflanzenlieferung
Die Situation wird komplizierter, wenn die Pflanzenlieferung Teil einer umfassenderen Gartengestaltung ist. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2019 (V R 22/17) hat hier für Klarheit – und gleichzeitig für potenzielle höhere Kosten – gesorgt. Der BFH entschied, dass, wenn die Lieferung von Pflanzen im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Neuanlage oder Umgestaltung eines Gartens erfolgt, eine „einheitliche komplexe Leistung“ vorliegt. In diesem Fall wird die gesamte Leistung, also sowohl die Gartenbauarbeiten als auch die Pflanzenlieferung, mit dem Regelsteuersatz von 19% besteuert.
Der Fall Barockgarten: Ein Beispiel
Der Entscheidung des BFH lag folgender Fall zugrunde: Ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb wurde mit der Errichtung eines Barockgartens beauftragt. Ursprünglich sollte der Bauherr die Pflanzen selbst besorgen. Später einigte man sich jedoch darauf, dass der Garten- und Landschaftsbauer auch die Pflanzenlieferung übernehmen sollte. Die Kosten für die Pflanzen beliefen sich auf rund 129.000 EUR. Der Unternehmer rechnete für die Pflanzenlieferung lediglich 7% Umsatzsteuer ab, während Finanzamt und BFH den vollen Satz von 19% ansetzten.
Die Begründung des BFH: Durch die Gartengestaltung wurde etwas „Eigenständiges, Neues“ geschaffen. Die Pflanzenlieferung war untrennbar mit den Gartenbauarbeiten verbunden und somit Teil einer einheitlichen Leistung. Eine Aufteilung in zwei separate Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen war nach Ansicht des Gerichts nicht möglich.
Ausnahme: Pflanzenkauf in der Baumschule mit Einpflanzen
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Regelung. Wenn Sie Pflanzen direkt in einer Baumschule kaufen und diese Ihnen die Pflanzen lediglich einpflanzt, kann die Situation anders aussehen. In einem älteren Urteil (BFH-Urteil vom 25.6.2009, V R 25/07) entschied der BFH, dass das bloße Einpflanzen von in der Baumschule gekauften Pflanzen und die Pflanzenlieferung separate Leistungen darstellen können. In diesem Fall könnte der ermäßigte Steuersatz von 7% für den Pflanzenverkauf und der Regelsteuersatz von 19% für das Einpflanzen gelten.
Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten: Sobald die Pflanzarbeiten über das reine Einpflanzen hinausgehen und Teil einer umfassenderen Gartengestaltung werden, kann die Finanzbehörde auch hier eine einheitliche Leistung sehen und den Regelsteuersatz von 19% für die gesamte Leistung ansetzen.

Praktischer Steuertipp: Pflanzen separat kaufen
Um sicherzustellen, dass Sie für Ihre Pflanzenlieferung den ermäßigten Steuersatz von 7% zahlen, kann es ratsam sein, die Pflanzen separat von den Gartenbauarbeiten zu erwerben. Wenn Sie beispielsweise einen Garten- und Landschaftsbauer mit der Neugestaltung Ihres Gartens beauftragen, könnten Sie die Pflanzen selbst in einer Baumschule oder einem Gartencenter kaufen und liefern lassen. In diesem Fall sollte für die Pflanzenlieferung der ermäßigte Steuersatz von 7% gelten, während die reinen Gartenbauarbeiten mit 19% besteuert werden.
Dieser Tipp ist besonders relevant bei größeren Gartenprojekten, bei denen die Kosten für Pflanzen einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachen. Durch die separate Beschaffung der Pflanzen können Sie potenziell 12 Prozentpunkte Umsatzsteuer sparen.
Fragen und Antworten (FAQ)
Wann fällt für Pflanzenlieferungen der ermäßigte Steuersatz von 7% an?
Der ermäßigte Steuersatz von 7% gilt in der Regel für reine Pflanzenlieferungen, wenn diese nicht Teil einer umfassenden Gartengestaltung sind. Dies betrifft den Kauf von Pflanzen in Baumschulen, Gartencentern oder Online-Shops, wenn die Pflanzen lediglich geliefert werden.
Wann wird für Pflanzenlieferungen der Regelsteuersatz von 19% fällig?
Der Regelsteuersatz von 19% kann anfallen, wenn die Pflanzenlieferung im Rahmen einer umfassenden Gartengestaltung durch einen Garten- und Landschaftsbauer erfolgt. In diesem Fall betrachtet das Finanzamt die Pflanzenlieferung und die Gartenbauarbeiten als eine einheitliche Leistung, die insgesamt mit 19% besteuert wird.
Kann ich Umsatzsteuer sparen, wenn ich Pflanzen für meinen Garten kaufe?
Ja, Sie können Umsatzsteuer sparen, indem Sie die Pflanzen separat von den Gartenbauarbeiten erwerben. Kaufen Sie die Pflanzen direkt in einer Baumschule oder einem Gartencenter und lassen Sie diese liefern. Beauftragen Sie einen Garten- und Landschaftsbauer separat für die Gestaltung und Umsetzung der Gartenarbeiten ohne die Pflanzenlieferung. So können Sie sicherstellen, dass zumindest für die Pflanzen der ermäßigte Steuersatz von 7% gilt.
Gilt der ermäßigte Steuersatz auch für Online-Pflanzenbestellungen?
Ja, in der Regel gilt der ermäßigte Steuersatz von 7% auch für Online-Pflanzenbestellungen, sofern es sich um reine Pflanzenlieferungen handelt und diese nicht Teil einer umfassenden Gartengestaltung sind.
Fazit: Achten Sie auf die Details
Die Frage der Umsatzsteuer auf Pflanzenlieferungen ist nicht immer einfach zu beantworten. Grundsätzlich gilt der ermäßigte Steuersatz von 7% für Pflanzen. Sobald die Pflanzenlieferung jedoch Teil einer umfassenden Gartengestaltung wird, kann der Regelsteuersatz von 19% für die gesamte Leistung anfallen. Um Umsatzsteuer zu sparen, kann es ratsam sein, Pflanzen separat zu kaufen und liefern zu lassen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder das Finanzamt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie die korrekte Umsatzsteuer zahlen.
