Wann ist es in Österreich erlaubt, Bäume zu fällen?

Baumfällung in Österreich: Was Sie wissen müssen

26/10/2024

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Ein Baum im eigenen Garten ist oft ein Segen. Er bietet an heißen Tagen willkommenen Schatten, dient Vögeln als Nistplatz und kann eine attraktive Bienenweide sein. Es gibt viele gute Gründe, Bäume zu hegen und zu pflegen. Doch es gibt auch Momente, in denen eine Baumfällung unumgänglich wird. Ob der Baum alt und morsch ist, zu groß geworden ist oder gar zum Streitpunkt mit den Nachbarn avanciert – die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der Fällung stellt sich früher oder später für viele Gartenbesitzer in Österreich.

Wie viel kostet eine Baumfällung in Wien?
Diese können zwischen 100€ und 500€ betragen, abhängig von der Zugänglichkeit und den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen. Art des Baumes: Die Art des Baumes kann auch die Kosten beeinflussen.
Inhaltsverzeichnis

Wann ist eine Baumfällung in Österreich erlaubt?

Bevor Sie zur Säge greifen und in Ihrem Garten einen Baum fällen, ist es unerlässlich, sich über die geltende Rechtslage zu informieren. Auch wenn das deutsche Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere § 39, Absatz 5, Satz 3 BNatSchG, besagt, dass das Fällen von Bäumen im eigenen Garten grundsätzlich jederzeit erlaubt ist, so ist die Situation in Österreich differenzierter und vor allem von regionalen und lokalen Bestimmungen geprägt. Es gibt in Österreich kein einheitliches Bundesgesetz, das die Baumfällung im privaten Gartenbereich umfassend regelt. Die Kompetenzen liegen hier vor allem bei den Bundesländern und den Gemeinden. Daher ist es entscheidend, die spezifischen Regelungen Ihres Wohnortes zu kennen.

Regionale und lokale Baumschutzbestimmungen in Österreich

In vielen österreichischen Gemeinden und Städten existieren sogenannte Baumschutzsatzungen oder ähnliche Verordnungen. Diese legen fest, unter welchen Bedingungen Bäume gefällt werden dürfen und wann eine Genehmigung erforderlich ist. Die Intention dieser Satzungen ist es, den Baumbestand im Gemeindegebiet zu schützen, denn Bäume tragen maßgeblich zur Lebensqualität bei, verbessern das Klima, bieten Lebensraum für Tiere und sind ein wichtiger Bestandteil des Ortsbildes.

Was können Baumschutzsatzungen regeln?

  • Genehmigungspflicht: Für bestimmte Baumarten oder Bäume ab einem gewissen Stammumfang oder einer bestimmten Höhe kann eine Genehmigungspflicht für die Fällung bestehen. Diese Genehmigung muss bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragt werden.
  • Schutzfristen: In manchen Satzungen sind bestimmte Zeiten festgelegt, in denen Baumfällungen generell eingeschränkt oder verboten sind, beispielsweise während der Vegetationsperiode oder der Brutzeit von Vögeln.
  • Ersatzpflanzungen: Oftmals sehen Baumschutzsatzungen vor, dass für gefällte Bäume Ersatzpflanzungen vorgenommen werden müssen, um den Baumbestand zu erhalten.
  • Ausnahmen: Es gibt in der Regel Ausnahmen von den Schutzbestimmungen, beispielsweise bei Gefahr im Verzug, wenn ein Baum krank ist und eine Gefahr darstellt oder wenn Bauvorhaben die Fällung unumgänglich machen.

Wie finden Sie heraus, ob es in Ihrer Gemeinde eine Baumschutzsatzung gibt?

Der sicherste Weg, um sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren, ist der Gang zur Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Dort kann man Ihnen Auskunft über existierende Baumschutzsatzungen geben und Ihnen die entsprechenden Dokumente aushändigen oder auf die Webseite der Gemeinde verweisen. Oftmals sind diese Satzungen auch online auf den Webseiten der Gemeinden und Städte einsehbar. Eine kurze Recherche im Internet mit dem Suchbegriff „Baumschutzsatzung [Name Ihrer Gemeinde/Stadt]“ kann ebenfalls zum Ziel führen.

Artenschutzrechtliche Aspekte und die Baumfällung

Neben den kommunalen Baumschutzsatzungen spielt auch der Artenschutz eine wichtige Rolle bei der Baumfällung. Auch wenn keine kommunale Genehmigung erforderlich ist, dürfen Sie Bäume nicht fällen, wenn dadurch artenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt werden. Besonders relevant ist hierbei die Brutzeit von Vögeln. Wie auch im deutschen Kontext beschrieben, gilt in Österreich ebenfalls, dass das Fällen von Bäumen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September problematisch sein kann, wenn brütende Vögel oder andere geschützte Tiere beeinträchtigt werden.

Was bedeutet das konkret für die Baumfällung?

  • Brutzeit beachten: Generell sollte man Baumfällungen außerhalb der Brutzeit von Vögeln planen. Die genaue Brutzeit kann je nach Vogelart und Region variieren, aber der Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September ist ein guter Richtwert, um auf der sicheren Seite zu sein.
  • Baum vor der Fällung prüfen: Bevor Sie einen Baum fällen, sollten Sie ihn sorgfältig auf Nester oder andere Anzeichen von Tierleben untersuchen. Achten Sie auf Vogelnester, Spechthöhlen oder Fledermausquartiere.
  • Schutz geschützter Arten: Sind in einem Baum streng geschützte Vogelarten oder Fledermäuse beheimatet, ist die Fällung in der Regel sehr schwierig oder sogar unmöglich. In solchen Fällen ist es unbedingt ratsam, die zuständige Naturschutzbehörde zu kontaktieren und sich beraten zu lassen. Möglicherweise müssen Ausweichquartiere geschaffen oder andere Maßnahmen ergriffen werden.

Baum im eigenen Garten fällen: Praktische Tipps und Vorgehensweise

Wenn Sie alle rechtlichen Aspekte geklärt haben und die Baumfällung zulässig ist, können Sie mit den praktischen Vorbereitungen beginnen. Eine Baumfällung sollte gut geplant und sicher durchgeführt werden. Gerade bei größeren Bäumen ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Baumpfleger oder Forstwirt verfügt über das nötige Know-how und die Ausrüstung, um die Fällung sicher und effizient durchzuführen.

Schritt-für-Schritt Anleitung für die Baumfällung (im kleineren Rahmen):

  1. Sicherheitsausrüstung: Tragen Sie unbedingt geeignete Schutzkleidung, dazu gehören: Helm, Schutzbrille, Gehörschutz, Arbeitshandschuhe und Sicherheitsschuhe.
  2. Werkzeug vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass Sie die benötigten Werkzeuge in gutem Zustand haben: Motorsäge (gegebenenfalls mit Ersatzkette), Keile, Fällheber, Axt, eventuell Seile und Winde.
  3. Arbeitsbereich sichern: Sperren Sie den Fällbereich großzügig ab, um Unbeteiligte zu schützen. Achten Sie darauf, dass keine Personen oder Gegenstände (Autos, Gebäude etc.) durch den fallenden Baum gefährdet werden.
  4. Fallrichtung festlegen: Überlegen Sie sich genau, in welche Richtung der Baum fallen soll. Berücksichtigen Sie dabei die natürliche Neigung des Baumes, die Windrichtung und mögliche Hindernisse.
  5. Fällkerb anbringen: Sägen Sie einen Fällkerb in Fallrichtung. Dieser bestimmt die Fallrichtung und verhindert, dass der Baum unkontrolliert zurückkippt.
  6. Fällschnitt setzen: Setzen Sie den Fällschnitt von der gegenüberliegenden Seite des Fällkerbs. Lassen Sie einen Bruchband stehen, der den Baum zunächst noch hält.
  7. Baum zu Fall bringen: Treiben Sie Keile in den Fällschnitt oder verwenden Sie einen Fällheber, um den Baum in die gewünschte Richtung zu lenken und zum Fallen zu bringen.
  8. Aufarbeiten des Baumes: Nachdem der Baum gefällt ist, können Sie ihn aufarbeiten, d.h. Äste entfernen und den Stamm in handliche Stücke zersägen.

Wichtiger Hinweis: Diese Schritt-für-Schritt Anleitung ist eine vereinfachte Darstellung und ersetzt keine professionelle Ausbildung im Bereich der Baumfällung. Bei größeren Bäumen, in schwierigem Gelände oder wenn Sie unsicher sind, sollten Sie unbedingt einen Fachmann hinzuziehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Baumfällung in Österreich

Brauche ich immer eine Genehmigung, um einen Baum in meinem Garten zu fällen?
Das hängt von den Baumschutzbestimmungen Ihrer Gemeinde ab. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung, ob eine Baumschutzsatzung existiert und ob für Ihren Baum eine Genehmigung erforderlich ist.
Was passiert, wenn ich einen Baum ohne Genehmigung fälle, obwohl eine erforderlich gewesen wäre?
Das kann zu empfindlichen Strafen führen. Die Höhe der Strafe ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und kann von Geldbußen bis hin zu Ersatzpflanzungen reichen. Im schlimmsten Fall drohen sogar verwaltungsrechtliche Verfahren.
Darf ich einen Baum fällen, wenn er die Solaranlage meines Nachbarn beschattet?
Nicht unbedingt. Ein Nachbarschaftsstreit ist kein automatischer Grund für eine Fällgenehmigung. Hier kommt es auf die individuellen Umstände an und gegebenenfalls auf die Regelungen des Nachbarschaftsrechts in Ihrem Bundesland. Versuchen Sie zunächst, das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eventuell ist ein Rückschnitt des Baumes eine Option.
Was ist, wenn der Baum krank ist und eine Gefahr darstellt?
In der Regel gibt es Ausnahmen von den Baumschutzbestimmungen, wenn ein Baum krank ist und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder das Eigentum darstellt (Gefahr im Verzug). In solchen Fällen sollte man die Gemeindebehörde informieren und gegebenenfalls eine Begutachtung durch einen Fachmann vornehmen lassen. Oftmals ist in solchen Fällen eine schnelle Fällung ohne vorherige Genehmigung möglich, muss aber unter Umständen nachträglich dokumentiert werden.
Gibt es eine „Baumfäll-Saison“ in Österreich?
Eine allgemeine „Baumfäll-Saison“ im Sinne eines gesetzlichen Verbots außerhalb bestimmter Zeiten gibt es in Österreich nicht. Allerdings ist aus Gründen des Artenschutzes (Brutzeit der Vögel) und auch aus baumpflegerischer Sicht (Vegetationsruhe) der Zeitraum vom Herbst bis zum Frühjahr oft der günstigste Zeitpunkt für Baumfällungen. Zudem sind die Witterungsbedingungen in dieser Zeit oft besser geeignet für Baumfällarbeiten.

Fazit: Die Baumfällung im eigenen Garten in Österreich ist ein Thema, das sowohl rechtliche als auch praktische Aspekte umfasst. Informieren Sie sich gründlich über die Baumschutzbestimmungen Ihrer Gemeinde und beachten Sie den Artenschutz. Planen Sie die Fällung sorgfältig und ziehen Sie im Zweifelsfall einen Fachmann hinzu, um sicher und rechtskonform zu handeln. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Baumfällung reibungslos verläuft und Sie weiterhin Freude an Ihrem Garten haben.

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