11/02/2025
Kinderlieder sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Kindergartenalltags. Sie fördern die Sprachentwicklung, das Rhythmusgefühl, die Motorik und die soziale Kompetenz der Kinder. Doch die Auswahl der richtigen Lieder kann manchmal knifflig sein. Nicht nur pädagogische Aspekte spielen eine Rolle, sondern auch rechtliche und finanzielle Überlegungen, insbesondere die GEMA-Gebühren. Und natürlich sollen die Lieder den Kindern Spaß machen und zum Mitmachen animieren, idealerweise als fröhliche Bewegungslieder.
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GEMA-Gebühren im Kindergarten: Darf jedes Lied gesungen werden?
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vertritt die Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen. Wenn Musik öffentlich aufgeführt wird, fallen in der Regel GEMA-Gebühren an. Dies betrifft auch Kindergärten, die Lieder im Rahmen von Aufführungen, Konzerten oder sogar im täglichen Morgenkreis singen.

Ein aktuelles Beispiel zeigt, dass selbst vermeintlich harmlose Weihnachtslieder betroffen sein können. Die Nachricht, dass der beliebte Zuckowski-Klassiker "In der Weihnachtsbäckerei" in einer Kita aufgrund von GEMA-Gebühren nicht mehr beim Weihnachtskonzert gesungen werden durfte, sorgte für Aufsehen. Der Grund: Das Weihnachtskonzert wurde als öffentliche Aufführung eingestuft, wodurch Gebühren in Höhe von 150 Euro angefallen wären. Für eine kleine Kita ein beträchtlicher Betrag.
Was bedeutet das für Kindergärten?
Kindergärten müssen sich bewusst sein, dass das Singen von Liedern, die urheberrechtlich geschützt sind, GEMA-Gebühren auslösen kann. Dies gilt insbesondere für:
- Öffentliche Aufführungen: Weihnachtskonzerte, Sommerfeste, Elternabende mit musikalischen Einlagen.
- Veranstaltungen außerhalb des üblichen Kindergartenbetriebs: Auftritte bei Gemeindefesten oder in Seniorenheimen.
- Nutzung von Musikaufnahmen: Abspielen von CDs oder Musikdateien im größeren Rahmen.
Für den täglichen Gebrauch im Kindergarten, wie das Singen im Morgenkreis oder beim Spielen, gibt es in der Regel Pauschalverträge zwischen den Trägerorganisationen der Kindergärten und der GEMA. Es ist ratsam, sich beim eigenen Träger oder direkt bei der GEMA über die aktuellen Regelungen und Verträge zu informieren, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

Alternativen und Lösungen
Um GEMA-Gebühren zu umgehen oder zu reduzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Gemeinfreie Lieder: Viele traditionelle Kinderlieder und Volkslieder sind gemeinfrei und können ohne Gebühren gesungen werden. Hierzu gehören beispielsweise "Alle meine Entchen", "Hänschen klein" oder "Der Kuckuck und der Esel".
- GEMA-freie Musik: Es gibt Musikverlage und Komponisten, die GEMA-freie Kinderlieder anbieten. Diese sind speziell für den Einsatz in Bildungseinrichtungen konzipiert und lizenzrechtlich unbedenklich.
- Eigene Lieder komponieren: Die kreativste Lösung ist es, gemeinsam mit den Kindern eigene Lieder zu erfinden und zu komponieren. So entstehen einzigartige Stücke, die garantiert GEMA-frei sind und die Kreativität der Kinder fördern.
- Pauschalverträge prüfen: Wie bereits erwähnt, existieren oft Pauschalverträge. Eine genaue Prüfung dieser Verträge kann Klarheit schaffen, welche Nutzungen abgedeckt sind und ob zusätzliche Gebühren anfallen.
Bewegungslieder: Singen, Tanzen, Spaß haben
Neben der rechtlichen Seite der Liedauswahl spielen natürlich die pädagogischen und praktischen Aspekte eine wichtige Rolle. Bewegungslieder sind im Kindergarten besonders beliebt und wertvoll. Sie verbinden Musik und Bewegung auf spielerische Weise und fördern so verschiedene Entwicklungsbereiche der Kinder.
Warum sind Bewegungslieder so wichtig?
Bewegungslieder bieten zahlreiche Vorteile für die kindliche Entwicklung:
- Motorische Entwicklung: Durch die Bewegungen zu den Liedern werden Grob- und Feinmotorik geschult, die Koordination verbessert und das Körpergefühl gestärkt.
- Sprachförderung: Das Mitsingen der Lieder erweitert den Wortschatz, fördert die Aussprache und das Sprachverständnis.
- Rhythmusgefühl: Bewegungslieder vermitteln ein Gefühl für Rhythmus und Takt, was eine wichtige Grundlage für die musikalische Entwicklung ist.
- Soziale Kompetenz: Gemeinsames Singen und Tanzen fördert das Gruppengefühl, die Kooperation und das soziale Miteinander.
- Emotionale Entwicklung: Musik und Bewegung machen Spaß und fördern positive Emotionen. Sie können Stress abbauen und das Wohlbefinden steigern.
- Kognitive Entwicklung: Das Merken von Liedtexten und Bewegungsabläufen trainiert das Gedächtnis und die Konzentration.
Beliebte Bewegungslieder für den Kindergarten
Es gibt eine große Vielfalt an Bewegungsliedern, die sich für den Kindergarten eignen. Hier eine kleine Auswahl:
| Lied | Bewegungsschwerpunkt | Fördert |
|---|---|---|
| "Kopf und Schulter, Knie und Fuß" | Körperteile benennen und berühren | Körperbewusstsein, Wortschatz |
| "Himpelchen und Pimpelchen" | Klettern, Purzelbäume | Grob- und Feinmotorik, Raumorientierung |
| "Das rote Pferd" | Tanzschritte, Richtungswechsel | Koordination, Rhythmusgefühl |
| "Der Cowboy Jim aus Texas" | Reiten, Lasso werfen | Fantasie, Grobmotorik |
| "Ich bin ein kleiner Tanzbär" | Tanzen, Stampfen, Drehen | Rhythmusgefühl, Koordination |
Tipps für den Einsatz von Bewegungsliedern
Damit Bewegungslieder im Kindergarten optimal wirken, sollten einige Punkte beachtet werden:
- Altersgerechte Auswahl: Die Lieder und Bewegungen sollten dem Alter und den Fähigkeiten der Kinder entsprechen.
- Klare Anleitungen: Die Bewegungen sollten klar und verständlich erklärt und vorgeführt werden.
- Wiederholungen: Kinder lieben Wiederholungen. Bewegungslieder können ruhig öfter wiederholt werden, um die Bewegungsabläufe zu festigen.
- Freiraum für Kreativität: Lassen Sie den Kindern Raum für eigene Interpretationen und Bewegungen.
- Abwechslung: Bieten Sie eine abwechslungsreiche Auswahl an Bewegungsliedern an, um die Kinder immer wieder neu zu begeistern.
- Integration in den Alltag: Bewegungslieder können nicht nur im Musikunterricht, sondern auch in anderen Situationen im Kindergartenalltag eingesetzt werden, z.B. zur Auflockerung zwischendurch oder beim Übergang von einer Aktivität zur nächsten.
Fazit: Singen im Kindergarten – Freude und Verantwortung
Kinderlieder sind ein wertvolles Gut im Kindergarten. Sie bereichern den Alltag, fördern die Entwicklung der Kinder und bringen Freude. Bei der Liedauswahl ist es wichtig, sowohl pädagogische als auch rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Durch die bewusste Auswahl von gemeinfreien Liedern, GEMA-freier Musik oder eigenen Kompositionen können Kindergärten GEMA-Gebühren vermeiden oder reduzieren. Gleichzeitig bietet die Vielfalt an Bewegungsliedern unzählige Möglichkeiten, Kinder spielerisch zu fördern und für Musik zu begeistern. So wird das Singen im Kindergarten zu einem freudvollen Erlebnis für Kinder und Erzieher gleichermaßen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Kinderliedern im Kindergarten
- Müssen Kindergärten immer GEMA-Gebühren zahlen, wenn sie Lieder singen?
- Nein, nicht immer. Für den täglichen Gebrauch im Kindergarten gibt es oft Pauschalverträge. Gebühren fallen vor allem bei öffentlichen Aufführungen und Veranstaltungen außerhalb des regulären Betriebs an. Es ist ratsam, sich beim Träger oder der GEMA zu informieren.
- Gibt es eine Liste mit GEMA-freien Kinderliedern?
- Es gibt keine offizielle Liste, aber viele traditionelle Volkslieder und Kinderlieder sind gemeinfrei. Auch einige Musikverlage bieten GEMA-freie Kinderlieder an. Eine Recherche im Internet oder eine Anfrage bei Verlagen kann helfen.
- Wo finde ich neue Ideen für Bewegungslieder?
- Es gibt zahlreiche Bücher, CDs und Online-Portale mit Bewegungsliedern für den Kindergarten. Auch Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher bieten oft neue Anregungen. Und natürlich können auch die Kinder selbst tolle Ideen für Bewegungen und Lieder liefern!
- Was passiert, wenn ein Kindergarten GEMA-pflichtige Lieder ohne Lizenz aufführt?
- Die GEMA kann bei unerlaubter öffentlicher Aufführung von urheberrechtlich geschützter Musik Schadensersatzforderungen geltend machen. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld über die Lizenzrechte zu informieren und gegebenenfalls Gebühren zu entrichten oder auf GEMA-freie Alternativen auszuweichen.
