Kann ich selbst einen Baum fällen?

Baumfällgenehmigung: Voraussetzungen & Antragstellung

06/11/2024

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Das Fällen eines Baumes kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Ob er krank ist, den Bau eines Hauses behindert oder einfach zu groß geworden ist – bevor Sie zur Säge greifen, sollten Sie sich unbedingt über die rechtlichen Bestimmungen und notwendigen Genehmigungen informieren. In Deutschland ist das Baumfällen nicht immer ohne Weiteres erlaubt und es gibt einiges zu beachten. Dieser Artikel führt Sie durch die wichtigsten Aspekte und hilft Ihnen zu verstehen, was Sie benötigen, um einen Baum legal und korrekt zu fällen.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen für die Baumfällung

Bevor Sie einen Antrag auf Baumfällung stellen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die grundlegenden Voraussetzungen erfüllen. Diese dienen dazu, den Baumbestand zu schützen und unnötige Fällungen zu vermeiden. Die Genehmigung wird in der Regel nur erteilt, wenn ein triftiger Grund für die Fällung vorliegt.

Was braucht man, um einen Baum zu fällen?
vornehmen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Sie müssen die Genehmigung vorab bei der zuständigen Stelle beantragen. Ob bestimmte Bäume unter Umständen von der Genehmigungspflicht freigestellt sind, prüft und entscheidet die bezirkliche Naturschutzbehörde.

Eigentumsverhältnisse und Bevollmächtigung

Der wichtigste Punkt ist das Eigentum am Grundstück, auf dem der Baum steht. Sie müssen entweder selbst der Eigentümer oder die Eigentümerin des Grundstücks sein oder eine Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin vorlegen können. Ohne diese Berechtigung wird Ihr Antrag in der Regel nicht bearbeitet. Stellen Sie also sicher, dass Sie die notwendigen Rechte besitzen oder sich diese einholen.

Besondere Gründe für die Baumfällung

Ein weiterer entscheidender Faktor ist das Vorliegen eines besonderen Grundes für die Fällung. Dieser Grund muss nachvollziehbar und stichhaltig sein. Typische Gründe sind:

  • Starke Schädigung, Absterben oder Tod des Baumes: Wenn ein Baum krank, absterbend oder bereits tot ist, stellt er eine Gefahr dar und kann gefällt werden. Auch stark geschädigte Bäume, beispielsweise durch Sturm oder Pilzbefall, können eine Fällung rechtfertigen.
  • Drohender Umsturz oder Bruchgefahr: Ein Baum, der umzustürzen oder Äste zu brechen droht, stellt eine akute Gefahr für Personen und Sachen dar. In solchen Fällen ist eine schnelle Fällung oft unumgänglich.
  • Behinderung eines zulässigen Bauvorhabens: Wenn ein Baum ein genehmigtes Bauvorhaben behindert und sich nicht anders in die Planung integrieren lässt, kann eine Fällgenehmigung erteilt werden. Dies ist häufig der Fall bei Neubauten oder Erweiterungen bestehender Gebäude.
  • Unzumutbare Beeinträchtigung der Wohnnutzung: Ein Baum kann die Wohnnutzung eines Grundstücks unzumutbar beeinträchtigen, beispielsweise durch extreme Verschattung, Laubfall in großen Mengen oder Wurzelschäden an Gebäuden. Auch in solchen Fällen kann eine Fällgenehmigung in Betracht gezogen werden.

Besondere Gründe für das Entfernen oder Kürzen von Ästen und Zweigen

Manchmal ist es nicht notwendig, den ganzen Baum zu fällen. Oftmals reicht es aus, Äste und Zweige zu entfernen oder zu kürzen. Auch hierfür gibt es besondere Gründe, die eine Genehmigung rechtfertigen können:

  • Bruchgefährdete Äste und Zweige: Ähnlich wie bei ganzen Bäumen stellen bruchgefährdete Äste und Zweige eine Gefahr dar und sollten entfernt werden.
  • Direktes Anschlagen an Dach oder Hauswand: Äste und Zweige, die direkt an ein Dach oder eine Hauswandanschlagen, können Schäden verursachen und sollten zurückgeschnitten werden.
  • Wesentliche Behinderung des Betretens oder Befahrens eines Grundstücks: Wenn Äste und Zweige das Betreten oder Befahren eines Grundstücks wesentlich behindern, ist ein Rückschnitt gerechtfertigt.
  • Einwachsen in den vorgeschriebenen Freiraum der Straße: Äste und Zweige dürfen nicht in den Freiraum der Straße hineinwachsen und den Verkehr behindern. Ein Rückschnitt ist in diesem Fall notwendig.
  • Verschattung oder Verdeckung von Straßenbeleuchtungen oder Ampeln: Äste und Zweige, die Straßenbeleuchtungen oder Ampelnverschatten oder verdecken, müssen zurückgeschnitten werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
  • Baumerhaltender Pflegeschnitt: Ein baumerhaltender Pflegeschnitt dient der Gesunderhaltung und Vitalität des Baumes und ist in der Regel genehmigungsfrei.

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Um einen Antrag auf Baumfällung oder Baumschnitt zu stellen, benötigen Sie bestimmte Unterlagen. Diese dienen dazu, der zuständigen Behörde alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.

  • Fotos:Fotos sind in der Regel unerlässlich. Sie ermöglichen es der Behörde, den Zustand des Baumes oder der betroffenen Äste und Zweige zu beurteilen, ohne einen kostenpflichtigen Außentermin vereinbaren zu müssen. Reichen die Fotos nicht aus, kann die Behörde einen solchen Termin ansetzen. Es ist ratsam, möglichst aussagekräftige Fotos einzureichen, die den Baum oder die betroffenen Stellen aus verschiedenen Perspektiven zeigen.
  • Vollmacht des Grundstückseigentümers: Wenn Sie nicht selbst der Grundstückseigentümer sind, benötigen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümerin, die Sie zur Antragstellung und Durchführung der Maßnahme berechtigt.
  • Gehölzbestandsplan (bei Bauvorhaben): Wenn die Baumfällung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben steht, ist in der Regel ein Gehölzbestandsplan erforderlich. Dieser Plan zeigt, welche Bäume von den Baumaßnahmen betroffen sind und welche Maßnahmen geplant sind. Die Unterlagen müssen hinreichend genau sein, um die geplanten Maßnahmen an den jeweiligen Gehölzen eindeutig zu identifizieren. Bei anderen Anträgen reichen in der Regel Unterlagen aus, die die Anforderungen an eine hinreichende Bestimmtheit erfüllen.

Wichtige Hinweise und zu beachtende Punkte

Bei der Baumfällung gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, die über die reinen Voraussetzungen und Unterlagen hinausgehen. Diese Hinweise sollen Ihnen helfen, den Prozess reibungslos zu gestalten und mögliche Probleme zu vermeiden.

Auflagen und Ausgleichsmaßnahmen

Die Genehmigung für eine Baumfällung wird in der Regel mit Auflagen erteilt. Diese Auflagen können beispielsweise Ersatzpflanzungen oder die Zahlung einer Ausgleichsabgabe beinhalten. Ziel dieser Auflagen ist es, den durch die Fällung entstandenen Verlust an Grünflächen und ökologischem Wert zu kompensieren. Informieren Sie sich im Vorfeld über mögliche Auflagen in Ihrer Kommune.

Geschützte Bäume und Gehölze

In vielen Kommunen gibt es eine Baumschutzsatzung, die bestimmte Bäume und Gehölze besonders schützt. Diese Satzungen legen fest, welche Bäume unter Schutz stehen und welche Kriterien erfüllt sein müssen, um eine Fällgenehmigung zu erhalten. In der Regel sind folgende Gehölze geschützt:

  • Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm oder mehr: Einzelne Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm oder mehr, gemessen in 130 cm Höhe, sind in der Regel geschützt.
  • Baumgruppen oder -reihen:Baumgruppen oder -reihen von mindestens 3 Bäumen sind ebenfalls geschützt, wenn einer der Bäume einen Stammumfang von mindestens 50 cm aufweist.
  • Mehrstämmige Bäume: Bei mehrstämmigen Bäumen ist mindestens ein Stamm mit einem Stammumfang von 50 cm ausreichend für den Schutz.
  • Hecken: Auch Hecken mit einer Mindesthöhe von 80 cm können unter Schutz stehen.

In ausgewiesenen Landschafts- und Naturschutzgebieten sind in der Regel alle Gehölze geschützt. Hier ist eine Fällung nur in Ausnahmefällen und mit einer gesonderten Genehmigung möglich.

Sofortmaßnahmen bei Gefahr im Verzug

Zur Abwehr akuter Gefahren dürfen Sie einen Baum sofort fällen oder die Gefahr beseitigen, ohne vorher eine Genehmigung einzuholen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Baum unmittelbar auf ein Haus zu stürzen droht oder eine Straße blockiert. In solchen Fällen müssen Sie die Gefahrensituation und deren Beseitigung jedoch dokumentieren, beispielsweise mit Fotos, und die erfolgte Maßnahme unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.

Fällverbot während der Vegetationsperiode

Im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres ist es in Deutschland gemäß Bundesnaturschutzgesetz verboten, Gehölze zu beseitigen oder auf den Stock zu setzen. Dieses Fällverbot dient dem Schutz brütender Vögel und anderer Tiere während der Vegetationsperiode. Es gibt jedoch Ausnahmen, die Maßnahmen auch außerhalb dieses Zeitraumes rechtfertigen können, beispielsweise bei Gefahr im Verzug oder im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahmen.

Fristen und Gültigkeitsdauer

Es gibt keine feste Antragsfrist für die Baumfällgenehmigung. Wichtig ist jedoch, dass Ihnen die Genehmigung vorliegen muss, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen. Das eigenmächtige Fällen eines geschützten Baumes ohne Genehmigung kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Die Bearbeitungsdauer des Antrags kann je nach Kommune variieren, planen Sie daher ausreichend Zeit ein.

Die Genehmigung wird in der Regel für einen Zeitraum von 3 Jahren ausgesprochen. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie die Fällung durchführen. Sollten Sie die Maßnahme nicht innerhalb dieser Frist umsetzen können, müssen Sie gegebenenfalls eine Verlängerung der Genehmigung beantragen.

Fazit

Das Fällen eines Baumes ist ein komplexer Vorgang, der sorgfältige Planung und die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen erfordert. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Voraussetzungen, benötigten Unterlagen und Fristen in Ihrer Kommune. Prüfen Sie, ob der Baum unter Baumschutz steht und ob ein besonderer Grund für die Fällung vorliegt. Mit der richtigen Vorbereitung und einem vollständigen Antrag steht einer genehmigten und fachgerechten Baumfällung nichts mehr im Wege. Denken Sie daran, dass Bäume wichtige Bestandteile unseres Ökosystems sind und ihre Erhaltung im Vordergrund stehen sollte. Prüfen Sie daher immer, ob eine Fällung wirklich unumgänglich ist oder ob es alternative Lösungen gibt, wie beispielsweise einen fachgerechten Rückschnitt.

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