Wie hoch ist die Strafe für eine Cannabispflanze?

Cannabisanbau in Deutschland: Strafen und Gesetze

04/09/2023

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Der Anbau von Cannabis ist in Deutschland ein komplexes Thema, das viele Fragen aufwirft, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Konsequenzen. Viele Menschen sind unsicher, welche Strafen drohen, wenn sie Cannabispflanzen anbauen, sei es für den Eigenbedarf oder mit Verkaufsabsicht. Dieser Artikel beleuchtet die aktuelle Rechtslage in Deutschland und gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Strafen für den Cannabisanbau, den Handel und damit zusammenhängende Aspekte. Wir klären auf, welche Faktoren das Strafmaß beeinflussen und was Sie unbedingt wissen sollten, um sich nicht unwissentlich strafbar zu machen.

Wie hoch ist die Strafe für eine Cannabispflanze?
Das Strafmaß bei Cannabis-Anbau liegt grundsätzlich zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Hierbei sind der THC-Gehalt und die Umstände des jeweiligen Einzelfalles von Bedeutung.
Inhaltsverzeichnis

Ist der Anbau von Cannabis in Deutschland legal?

Die klare Antwort lautet: Nein, der Anbau von Cannabis ist in Deutschland grundsätzlich illegal. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verbietet sowohl den Anbau, die Herstellung, den Handel, den Besitz, die Ein- und Ausfuhr von Cannabis. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Anbau im kleinen Rahmen für den persönlichen Konsum oder in größerem Umfang für den Verkauf gedacht ist. Bereits das Aussäen von Cannabissamen gilt als Anbau und ist somit strafbar, selbst wenn keine weitere gärtnerische Pflege erfolgt und die Pflanze sich selbst überlassen wird. Auch der spätere Verwendungszweck des Cannabisprodukts ist für die Strafbarkeit unerheblich.

Welche Strafe droht für den Anbau einer Cannabispflanze?

Die Frage nach der Strafe für den Anbau einer einzelnen Cannabispflanze ist für viele von besonderem Interesse. Obwohl es sich um eine geringe Menge handeln mag, ist auch der Anbau einer einzelnen Pflanze in Deutschland strafbar. Das Strafmaß für den Cannabisanbau bewegt sich grundsätzlich zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Die konkrete Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im jeweiligen Einzelfall berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Der THC-Gehalt der Cannabispflanze: Je höher der THC-Gehalt, desto schwerwiegender wird die Tat in der Regel eingestuft.
  • Die Anzahl der Pflanzen: Auch wenn es um den Anbau einer einzelnen Pflanze geht, kann die Anzahl der Pflanzen in der Gesamtbewertung eine Rolle spielen.
  • Die Umstände des Einzelfalls: Gericht und Staatsanwaltschaft berücksichtigen die persönlichen Umstände des Beschuldigten, wie beispielsweise Vorstrafen, die Motivation für den Anbau und das Verhalten nach der Tat.

In der Praxis kann der Anbau einer einzelnen Cannabispflanze, insbesondere wenn es sich um den erstmaligen Verstoß handelt und keine weiteren erschwerenden Umstände vorliegen, mit einer Geldstrafe geahndet werden. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren theoretisch möglich ist, auch wenn dies bei geringfügigen Fällen eher selten vorkommt.

Strafen für den Handel mit Cannabis

Der Handel mit Cannabis wird in Deutschland noch strenger geahndet als der reine Anbau für den Eigenbedarf. Unter Handel mit Cannabis versteht man jede Tätigkeit, die darauf abzielt, einen wirtschaftlichen Vorteil aus Cannabis zu ziehen. Dies umfasst nicht nur den direkten Verkauf von Cannabisprodukten, sondern auch den Anbau von Cannabispflanzen, wenn dieser mit der Absicht der späteren Veräußerung erfolgt. Auch die Vorbereitungshandlungen für den Handel, wie beispielsweise das Abpacken von Cannabis, können bereits als Handel gewertet werden.

Das Strafmaß für den Handel mit Cannabis ist sehr variabel und hängt maßgeblich von der Menge des gehandelten Cannabis ab. Hierbei wird zwischen einer geringen Menge und einer nicht geringen Menge unterschieden. Die Definition der „nicht geringen Menge“ ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern wird von den Gerichten und Gutachtern anhand des Wirkstoffgehalts (THC-Gehalt) bestimmt. Die Grenze zur nicht geringen Menge liegt in der Regel bei 7,5 Gramm reinem THC. Diese Menge kann jedoch je nach Gerichtsbarkeit und Einzelfall variieren.

Strafen bei Handel mit geringer Menge Cannabis

Beim Handel mit einer geringen Menge Cannabis drohen in der Regel Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Auch hier spielen die Umstände des Einzelfalls eine entscheidende Rolle bei der Festlegung des konkreten Strafmaßes. In vielen Fällen, insbesondere bei Ersttätern und geringfügigen Mengen, kann das Verfahren gegen Auflagen eingestellt werden oder es wird eine Geldstrafe verhängt.

Strafen bei Handel mit nicht geringer Menge Cannabis

Der Handel mit einer nicht geringen Menge Cannabis wird deutlich härter bestraft. Hier drohen Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren. Eine Strafe unter einem Jahr Freiheitsstrafe ist in der Regel ausgeschlossen. In besonders schweren Fällen, beispielsweise bei bandenmäßigem Handel oder bewaffnetem Handel, können die Strafen noch höher ausfallen.

Besonderheit: Einfuhr von Cannabis

Die Einfuhr von Cannabis wird ebenfalls streng geahndet. Insbesondere die Einfuhr einer nicht geringen Menge Cannabis zieht hohe Strafen nach sich. Hier ist eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren in der Regel ausgeschlossen. Die Einfuhr von Cannabis wird oft als besonders schwerwiegend angesehen, da sie die Drogenkriminalität im Inland fördert.

Minder schwerer Fall

Das Gesetz sieht die Möglichkeit eines minder schweren Falls vor. Liegt ein solcher Fall vor, kann das Strafmaß sowohl bei einer geringen als auch bei einer nicht geringen Menge an Cannabis reduziert werden. Ein minder schwerer Fall kann beispielsweise vorliegen, wenn der Täter aus reiner Not gehandelt hat, wenn er unter erheblichem sozialen Druck stand oder wenn die Tat aus anderen nachvollziehbaren Gründen begangen wurde. Die Beurteilung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, erfolgt immer im Einzelfall durch das Gericht.

Zusammenfassende Tabelle der Strafen

TatbestandMengeStrafmaß
AnbauUnabhängig von der MengeGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
HandelGeringe MengeGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
HandelNicht geringe MengeFreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren (in der Regel mind. 1 Jahr)
EinfuhrNicht geringe MengeFreiheitsstrafe (in der Regel mind. 2 Jahre)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist der Besitz von Cannabissamen strafbar?
Der Besitz von Cannabissamen ist in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar, solange nicht die Absicht besteht, diese zum illegalen Anbau zu verwenden. Der Anbau selbst beginnt jedoch bereits mit dem Aussäen der Samen.
Kann ich wegen des Anbaus einer einzelnen Cannabispflanze ins Gefängnis kommen?
Theoretisch ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich, auch für den Anbau einer einzelnen Pflanze. In der Praxis ist es jedoch wahrscheinlicher, dass bei geringfügigen Fällen und Ersttätern eine Geldstrafe verhängt wird oder das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird. Eine Haftstrafe ohne Bewährung ist bei einer einzelnen Pflanze eher unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.
Was ist eine „nicht geringe Menge“ Cannabis?
Die „nicht geringe Menge“ Cannabis wird in Deutschland durch den THC-Gehalt definiert und liegt in der Regel bei 7,5 Gramm reinem THC. Diese Grenze kann jedoch je nach Gerichtsbarkeit und Einzelfall variieren. Ein Gutachten wird in der Regel den genauen THC-Gehalt bestimmen.
Spielt es eine Rolle, ob ich Cannabis für den Eigenbedarf oder zum Verkauf anbaue?
Ja, es spielt eine Rolle. Der Anbau mit Verkaufsabsicht wird in der Regel strenger bestraft als der reine Anbau für den Eigenbedarf, da er als Handel gewertet wird. Dennoch ist auch der Anbau für den Eigenbedarf illegal und strafbar.
Was soll ich tun, wenn die Polizei bei mir Cannabispflanzen findet?
Sie sollten in jedem Fall von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Angaben zur Sache machen, bevor Sie einen Rechtsanwalt konsultiert haben. Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Strafrecht, der Sie beraten und Ihre Rechte vertreten kann. Kooperieren Sie mit der Polizei, aber machen Sie keine Aussagen ohne vorherige Rechtsberatung.

Fazit

Der Anbau von Cannabis ist in Deutschland illegal und wird strafrechtlich verfolgt. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Menge, dem THC-Gehalt und den Umständen des Einzelfalls. Es ist wichtig, sich über die Rechtslage zu informieren und sich nicht unwissentlich strafbar zu machen. Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit Cannabisanbau oder -handel ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

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